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Die Gemeindefinanzen 1769 / 1770

Es ist dem Bürgermeister der Gemeinde Breitscheid in jedem Jahr aufgetragen, mit seiner Verwaltung einen Haushaltsplan auszuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese berät den Haushalt der Gemeinde in dem zuständigen Ausschuss und beschließt dann später - meist zum Ende des Jahres - eine Haushaltssatzung, die die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde festlegt. Für das Jahr 1995 sind dieses im Verwaltungshaushalt 8,595 Millionen DM und im Vermögenshaushalt 3,041 Millionen DM. Das Gesamtvolumen des Breitscheider Gemeindehaushalts beträgt damit immerhin über 11,5 Millionen DM, die von der Gemeindeverwaltung eingenommen, aber auch ausgegeben werden.

Mit der Geldwirtschaft der Gemeinde ist natürlich der Bürgermeister in erster Linie beschäftigt. Bei ihm laufen alle Fäden zusammen und er ist auch derjenige, der für einen ausgeglichenen Haushalt sorgt. Aber direkt nach ihm hat der "Gemeinderechner" die Hand im Spiel, wenn es um die Gelder geht, die die Gemeinde von ihren Bürgern und sonstigen Steuerpflichtigen einzieht und auch wieder für die Allgemeinheit ausgibt. In der Gemeindekasse werden alle Einnahmen und Ausgaben getätigt, gebucht und letztlich für die Überprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auch dokumentiert. Das geschieht heute mit modernen Datenverarbeitungsgeräten, die mit dem Kommunalen Gebietsrechenzentrum verknüpft sind.

Dieses Verfahren war aber nicht immer so. In früheren Zeiten wurden die Gemeinderechnungen vom "Heimberger" (Bürgermeister) erstellt und der Gemeindehaushalt auch von ihm verwaltet.

Ernst Henn führt uns mit einer Publikation vom Oktober 1971 in den oft erwähnten "Heimatblätter" in eine Zeit, die mittlerweile 225 Jahre zurückliegt und berichtet über

Interessantes aus einer 200 Jahre alten Breitscheider Gemeinderechnung

Gemeinderechnungen sind wichtige und interessante Quellen für die Ortsgeschichte der früheren Jahrhunderte. Sie geben Auskunft über mancherlei Ereignisse im dörflichen Leben und über wirtschaftliche und soziale Verhältnisse, für die andere Unterlagen fehlen oder nicht bekannt sind. Leider sind die Rechnungen oft nicht mehr vollständig vorhanden oder - soweit sie in auswärtigen Archiven liegen - nicht leicht zugänglich. Die Durchsicht erfordert auch viel Zeit, doch lohnt sich schon eine Auswertung in Stichproben bzw. einzelner Jahrgänge in den verschiedenen Jahrzehnten.

Die älteste Rechnung der Gemeinde Breitscheid (im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden) umfasst die Zeit vom Juli 1769 bis März 1770. Rechnungsführer war der Heimberger Anton Georg; mitverantwortlich waren die fünf Vorsteher der Gemeinde. Die einzelnen Rechnungsposten sind durch Quittungen belegt; die Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben wurde am 11. April 1770 vom Oberschultheißen Reichmann in Herborn "abgehört" (geprüft). Es scheint, dass die Gemeinde über ihre Haushaltsmittel weitgehend selbständig verfügen konnte. - Nachstehend einige Auszüge (mit Erläuterungen) aus der über 160 Einzelposten umfassenden Rechnungsaufstellung 1769/70:

Für das Grummetmachen in der herrschaftlichen Wiese "auf der Heyden" erhielt die Gemeinde im Juli 5 Gulden Frongeld von den Jahren 1767 und 1768. - Fronarbeit war demnach nicht immer unentgeltlich zu leisten. Einem vertriebenen Salzburger wurden im September 10 Albus (= 1/3 Gulden) "gesteuert", das heißt: als Almosen gegeben.

"Eodem ist der Zoll- und Wegbereiter wegen der Straßen durch den Wald mit seinem Knecht und Pferd hier gewesen, haben verzehrt 9 Albus 4 Pfennig". - Es handelte sich um den Aufsichtsbeamten, der die staatlichen Straßen - in diesem Fall die "Alte Rheinstraße" durch den Breitscheider Wald - zu überwachen hatte.

Im gleichen Monat kaufte die Gemeinde bei dem Schuhmacher Krätzer in Haiger ein Paar Schuhe für ihren Nachtwächter und zahlte dafür l1/2 Gulden. Einen Monat später erhielten auch die drei Schweinehirten neue Schuhe, die der Schuhmacher Wabel für rund 41/2 Gulden lieferte.

Für einen Faselochsen (Gemeindebulle) wurden auf dem Haigerer Markt über 171/2 Gulden ausgegeben.

Der Schulmeister Johannes Thielmann erhielt im November einen Gehaltszuschuss von 5 Gulden. - Diese Zulage war, wie aus anderen Akten hervorgeht, dem aus Breitscheid stammenden Schulmeister bei seinem Dienstantritt vom Heimberger eigenmächtig bewilligt worden. Unter dem nächsten Heimberger wurde deswegen zwischen der Gemeinde und dem Schulmeister Thielmann ein Streit ausgetragen.

Bearbeitet von Manfred Thielmann, Breitscheid-Erdbach

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zitiert aus dem "Herborner Tageblatt"

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