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Rechte und Pflichten der neuen Ortsbürger in Breitscheid vor 200 Jahren

Durch Einheirat oder Zuzug neuer Ortsbürger in Breitscheid zu werden, war vor 200 Jahren nicht so einfach wie heute, wo es nur der polizeilichen Anmeldung bedarf. Wer damals Anteil an dem allgemeinen gewährten Gemeindenutzen erwerben wollte, musste Einzugsgeld bezahlen und zwar als "Inländer", der bisher schon in einem der nassau-oranischen Fürstentümer Dillenburg, Diez, Hadamar oder Siegen gewohnt hatte, 20 Gulden und als "Ausländer" (von jenseits der nassau-oranischen Grenzen) 30 Gulden - einerlei, ob Mann oder Frau. Außerdem hatte jeder Erwachsene beim Zuzug zwei lederne Wassereimer für Feuerlöschzwecke zu beschaffen.

Folgende Rechte wurden damit erworben:
  1. Bezug von jährlich zwei bis zweieinhalb Klaftern Brennholz ( = acht bis zehn Raummeter) kostenlos aus den Gemeindewald;
  2. Anspruch auf Gemeindeland für ein bis eineinhalb Mesten Saatgut (l Meste = 19 bis 26 Pfund);
  3. Weiderecht auf der Gemeinde-Viehweide und auf Waldblößen;
  4. Anteil an der Schweinemast im Wald (Eicheln und Bucheckern);
  5. Nutzanteil am Schaflaub, das gemeinsam an den Eschen im Gemeindewald geschlagen wurde.

Der Wert dieser fünf Nutzungen war mit 30 Gulden pro Jahr veranschlagt. Das Einzugsgeld und die Kosten für Feuerlöscheimer hatten sich demnach für den Neubürger bereits in ein bis zwei Jahren bezahlt gemacht.

Eine Veröffentlichung von Ernst Henn im September 1978 in den "Heimatblättern" .

 

 

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Eine Gesellschaft hat keine Zukunft, wenn sie sich nicht an die Vergangenheit erinnert.
zitiert aus dem "Herborner Tageblatt"

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