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Von den Holzfahrten der Breitscheider Bauern an den Fürstlichen Hof in Dillenburg um 1730

Die bis Anfang des 19. Jahrhunderts von den Landbewohnern für den Landesherrn zu leistenden Abgaben und Frondienste waren - bei aller "Untertänigkeit" - sicher ebenso unbeliebt wie das spätere Steuerzahlen in bar; der Versuch, wenigstens zum Teil daran vorbei zu kommen, galt damals wohl auch als ein gutes Recht wie der Versuch einer Steuerersparnis heute.

Vor rund 260 Jahren versuchten die Breitscheider Bauern beim Fürsten Christian in Dillenburg (Regent von 1724 bis 1739) einen teilweisen Nachlass der rückständigen Holzfahrten (Holzlieferungen aus dem Gemeindewald) zu erreichen. Zu diesem Zweck ließen sie ein Gesuch schreiben, in dem es heißt:

"Wir sind nach und nach bei Ewiger Hochfürstlichen Durchlaucht Herrn Bruder, Fürst Wilhelm höchstseligen Andenkens, Brennholz schuldig geblieben, welches uns nun von Ew. Hochfürstl. Durchlaucht gnädigst gefordert wird.

Wenn nun, Durchlauchtigster Fürst, gnädigster Fürst und Herr, diese Schuld hauptsächlich vor etlichen Jahren in dem Winter, da der gar große Schnee lag, ist gemacht worden, welcher so groß, daß niemand mit dem Geschirr und Vieh vor unser Dorf kommen konnte, so daß wir auch, um uns der Kälte zu erwehren, die Eschen und andere Bäume um unser Dorf zu unserem größten Schaden haben umhauen und verbrennen müssen; auch meinen wir zweitens, daß Ew. Hochfürstl. Durchlaucht uns diesen Holzregreß (gemeint ist: Lieferungsrückstand) desto mehr gnädigst erlassen können, weil wir gegenwärtig einspännig das Holz fahren, da vor diesem zwei Pferde in einen Karren gespannt und doch nicht mehr als auch jetzt aufgeladen worden. Wozu drittens kommt, daß wir vor diesem, wie unseren alten Leute noch gar nicht eingedenk, das Brennholz aus Hochfürstlicher Waldung, nämlich der Kalteiche gefahren haben, da man aber gemeint, es wäre etwas weit, hat man das Holz aus unseren Hecken nach Dillenburg gefahren, welches nun in einen ständigen Gebrauch gekommen, so wir auch gern wollten gelten lassen, wenn unsere Hecken noch wie zu der Zeit wären und nicht abgängig würden, sintemal wir jährlich an die 600 und mehr Karren Ew.Hochfürstl. Durchlaucht aus unseren eigenen Hecken fahren.

Wie dem auch allem sei, wir wollen künftighin, wie wir auch bisher getan, als treue Untertanen Ew.Hochfürstl. Durchlaucht das untertänigste Schuldige gerne abtragen und keinen Rezeß wachsen lassen, bitten nur dermalen, oben angeführte untertänigste Motive gnädigst zu erwägen und uns das noch resistierende Brennholz, so wir Ew.Hochfürstl. Durchlaucht Herrn Bruder, Fürst Wilhelm sel.,untertänigst schuldig geblieben, gnädigst zu erlassen.
Gnädigster Willfahrung und Erlassung sich getröstend, Ew. Hochfürstl. Durchlaucht unseres gnädigsten lieben Landesfürsten und Herrn treu untertänigste Gemeinde Breitscheid".

Erwägt man, dass das Wort "gnädigst" siebenmal und das Wort "untertänigst" viermal in einem verhältnismäßig kurzen Gesuch vorkommt, dann erscheint der Abstand zwischen Fürst und Volk doch recht groß, wie auch der Schlusssatz eine allzu große Demutshaltung der Gemeinde ausdrückt. Aber solche Ergebenheitsfloskeln waren ein Kennzeichen der Zeit des absoluten Fürstentums, und wir werden annehmen können, dass die Breitscheider Bauern unter sich wesentlich einfacher von ihrem Landesherrn gedacht und gesprochen haben; die schriftliche Ausdrucksform überließen sie ihren Anwälten und den Kanzleischreibern. Ob sie diesmal genutzt hat, ist aus den Unterlagen nicht mehr zu ersehen. Bemerkenswert ist die große Menge Holz, die der Breitscheider Wald abgeben musste. Über die Verwendung, ob es allein für die Bedürfnisse der Fürstlichen Hofhaltung oder auch für andere Zwecke gebraucht wurde, sagt die Akte im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden nichts aus.

Einer Veröffentlichung von Ernst Henn im Februar 1980 in den "Heimatblättern" nacherzählt von Manfred Thielmann, Breitscheid-Erdbach

 

 

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