Ev.Kirche
Entstehung
Geschichte
Leitung
Pfarrer
Presbyterium
Kirch.-Leben
Gottesdienst
Gebet
Bibel
Mitglieder
Chöre
Gemischter
Posaunen
Arb.Kreise
Sonntagschule
Konfirmanden
Jugend
Frauen
Senioren
CVJM
Verschiedenes
Kindergarten
Mission
Kirchhof
Freizeiten
Zeltlager
Gebäude
Kirche
Pfarrhaus
|

Dr. Hellmuth Gensicke
Aus der älteren Geschichte
der Kirche und Pfarrei Breitscheid
Am 28. April 1048 weihte Erzbischof Eberhard
von Trier die Kirche zu Haiger. Bei dieser Gelegenheit bestätigte
er zugleich auch den Kirchensprengel, wie König Konrad I.
diesen mit der Kirche zu Haiger der Kirche zu Weilburg übertragen
hatte'). König Konrad I. hatte am 24. April 914 die Taufkirche
zu Haiger mit seinem Hof Haiger und reichem Zubehör der WeiIburger
Kirche geschenkt2). Die damals aufgezeichnete Beschreibung des
Kirchensprengels ist zwar verloren, doch hat sich ihr Text in
der, vielleicht etwas erwei-terten, Fassung von 1048 erhalten
3). In dieser Beschreibung von 914/1048 wird an der Südostgrenze
des KIrchensprengels von Haiger und der Haigerer Mark die Herborner
Mark genannt2). In den 914/1048 umschriebenen Kirchspielsgrenzen
von Haiger liegen die jüngeren Pfarreien Ewersbach, Burbach,
Daaden und Kirburg. Aus späteren Nachrichten lässt sich
erschließen, dass auch der Kirche von Herborn ein ähnlich
weit ausgreifender Sprengel gehörte. Die Anfänge des
Christentums liegen hier jedoch Jahrhunderte früher und zeitlich
noch weit vor dem Jahr 778, in dem Theutbirg, eine Frau aus einer
fränkischen Adelsfamilie, mit der Kirche zu Nauborn bei Wetzlar
auch ihren Besitz in Haiger der Abtei Lorsch, nahe bei Worms,
schenkte 4).
Die Mutterkirche Herborn
Von der Kirche in Herborn hören wir
erst sehr spät, als 1219 ein Priester in Herborn genannt
wird 5). Die Pfarrkirche war urspünglich dem hl. Petrus geweiht,
der noch im Pfarrsiegel aus der Zeit um 1300 erscheint6). Erst
im 14. Jahrhundert hat Maria, die Schutz-heilige des Deutschen
Ordens, St. Peter als Kirchenpatron in Herborn abgelöst 7).
Der auf dem dritten Kreuzzug während der Belagerung von Akkon
gegründete Deutschorden verdankt seit 1215 reiche Schenkungen
den Grafen von Nassau 8). Graf Heinrich von Nassau überließ
1230/31 dem Deutschen Orden als Ausstattung seines Bruders Robert,
der in den Orden eingetreten war, Einkünfte in mehreren Orten.
Die Urkunde spricht zwar von einer Schenkung dieser Orte, schränkt
dies aber ein, wenn es etwa heißt, dass der Orden aus Ober
und Niederauroff, Dotzheim, Breitscheid und Erdbach jährlich
3 Mark Denare, Kölner Münze, haben soll 9). Im Jahr
1231 schenkte Graf Heinrich von Nassau dem Deutschorden auch die
Kirche zu Herborn, deren Patronatsrecht er vom Landgrafen von
Thüringen und dieser vom König zu Lehen hatte10). Am
3. Juni 1231 überweist König Heinrich (VII.) dem Deutschorden
die Kirche zu Herborn, die Landgraf Heinrich von Thüringen
von ihm und Graf Heinrich von Nassau von diesem zu Lehen trug
11). Damit leuchtet zugleich auch auf, dass die Herborner Mark
altes Reichsgut war, bevor sie unter die Herrschaft der Nassauer
Grafen kam. Zu dem Königshof Herborn hatte als Wald der Westerwald
gehört, der nach seiner Lage westlich von Herborn benannt
ist 12).
Erzbischof Arnold von Trier inkorporierte
1254 dem Deutschen Haus zu Koblenz die Kirche zu Herborn mit ihren
Kapellen. Der Orden konnte seitdem alle Einkünfte der Kirche
nutzen und hatte davon nur dem Pfarrseelsorger eine ausreichende
Besoldung zu geben 13). Auch nach der Schenkung blieb den Grafen
von Nassau als Stiftern wohl ein Einfluss auf die Besetzung der
Herborner Kirche. So präsentierte Graf Heinrichs Sohn, Graf
Otto, wohl durchaus gutgläubig, den Kleriker Johann von Siegen
als Pfarrer für Herborn. Als es darüber jedoch zu einem
Rechtsstreit kam, sprach der trierische Offizial 1276 die Herborner
Kirche dem Koblenzer Deutschhaus und dem Deutschordenspriester
Otto zu 14). In Holler bei Montabaur bestätigte Graf Otto
von Nassau am 30. Juni 1277 dem Deutschorden die von seinem Vater
Graf Heinrich geschenkte Kirche zu Herborn 15)
Am 18. Mai 1287 wies der Hochmeister des
Deutschen Ordens die Pfarrkirche zu Herborn vom Deutschhaus Koblenz
zum neugegründeten Deutschhaus Wetzlar16). Wenige Tage später
entschieden am 2. Juni 1287 gewählte Schiedsrichter erneute
Streitigkeiten zwischen Graf Otto von Nassau und dem Deutschen
Orden. Auf den Spruch der Schiedsrichter überließ der
Deutschorden dem Grafen die Patronatsrechte der Kapellen in Driedorf,
Emmerichenhain, Neukirch und Marienberg17), die sich wohl schon
vor 1231 von der Herborner Mutterkirche gelöst hatten. Da
schon 1295 ein Marburger Deutschordensbruder als ehema-liger Pfarrer
von Herborn vorkommt 18), ist die Herborner Pfarrkirche wohl schon
bald an das Marburger Deutschhaus gekommen, das diese erst 1578
wieder den Grafen von Nassau Dillenburg überließ 19).
In dem ausgedehnten Sprengel der Herborner Pfarrkirche haben noch
im Mittelalter, außer Driedorf und den drei Kirchen im hohen
Westerwald: Emmerichenhain, Neukirch und Marienberg, auch Schönbach
(vor 1283), Feldbach Dillenburg (vor 1287), Hirzenhain (vor 1335),
Offenbach (vor 1348), Bicken (vor 1351), Eisemroth (vor 1428)
und Eibach (vor 1434) sich zu selbständigen Pfarreien entwickelt
20). Selbst danach gehörten 1479 und 1591 noch Amdorf, Ballersbach,
Breitscheid, Burg, Donsbach, Erdbach, Fleisbach, Guntersdorf,
Heiligenborn, Herbornseelbach, Hirschberg, Hörbach, Medenbach,
Merkenbach, Roth, Sinn, Tringenstein und Uckersdorf zum Kirchspiel
Herborn 21).
Breitscheid wird Kapellengemeinde
Ein immer noch so großes Kirchspiel
konnte ein Pfarrer von Herborn aus, selbst mit Gehilfen nur schwer
versehen. Aber auch den Gemeinden waren die weiten Wege zur Mutterkirche
lästig, So entstanden, verstärkt seit dem 14. Jahrhundert,
fast in allen Orten neue Kapellen. Oft wurden zugleich auch Haus,
Hof und Einkünfte für einen Geistlichen gestiftet, der
dann im Ort wohnen und die Kapelle bedienen konnte. Gelegentlich
halfen adlige Grundbesitzer, denen dann auch die Patronatsrechte
zufielen 21). Wo solche Hilfe fehlte, mussten die Gemeinden sich
selbst helfen. So war es auch in Breitscheid, das in jener Schenkung
an den Deutschorden 1230/31 zuerst genannt wird 9). Dort hatte
sich die Gemeinde 1309 eine Kapelle gebaut, deren Verhältnis
zur Mutterkirche durch einen Vertrag mit dem Pfarrer zu Herborn
geregelt wurde. Die Urkunde berichtet in deutscher Übersetzung:
"Allen, die diese Urkunde beschauen, soll
bekannt werden, daß zwischen uns, Bruder Rycholf, Pleban
in Herborn, und der Gemeinde des Dorfes Breitscheid wegen das
Kapellenbaues daselbst durch Vermittlung der untengenannten Männer
folgendermaßen vereinbart worden ist, daß nämlich
jene von Breitscheid einen Priester bei sich werden halten können,
der den Gottesdienst versieht, wenn dieser mit eingeholtem Rat
des Plebans von Herborn angenommen sein wird. Die Kirche von Herborn
bleibt ungeschmälert in ihrem Recht , das sie in der genannten
Gemeinde vor der Erbauung gehabt hat, wenn nicht etwa, wegen der
Ungunst der Witterung, der räumlichen Entfernung oder einer
anderen eintretenden Unbequemlichkeit mit erbetener Erlaubnis
des Plebans in Herborn eine Leiche dort begraben werden müßte.
Obendrein soll die genannte Kapelle 10 Denare zur Anerkennung
der Oboedienz und die Gemeinde daselbst einen Malter Hafer jährlich
der Kirche zu Herborn zahlen. Außerdem soll die Kirche zu
Herborn die Hälfte der innerhalb der Grenzen der Pfarrei
Herborn der vorgenannten Kapelle vormachten Stiftungen bekommen
falls nicht der Pleban von Herborn aus Gnade darauf verzichtet.
Bei dieser Anordnung waren zugegen: Bruder Otto, der, Gehilfe
des Pfarrers in Herborn; Herr Johannes, Pleban in Schönbach;
Herr Bruno, Pleban in Hirschberg; und Friedrich von Miehlen, Kanoniker
der Wetzlarer Kirche, auf die man sich als Schiedsrichter zum
Abschluß der genannten Vereinbarung geeinigt hatte.
Damit diese Ordnung dauerhaft anhalte und bleibender Erinnerung
übergeben sei, haben wir mit Fleiß gebeten, diese darüber
angefertigte Urkunde mit dem Siegel der Stadt Herborn
zu bekräftigen. Wir, die Schöffen und der Bürgermeister
von Herborn, erklären, daß wir auf Bitte des frommen
und ehrwürdigen Mannes, Bruders Rycholph, unseres Plebans
in Herborn, und der Gemeinde des Dorfes Breitscheid unser Siegel
an dieser gegenwärtigen Urkunde angehängt haben. Geschehen
und gegeben im Jahr des Herrn 1309 22)."
Von der damals erbauten Kirche hat sich
über viele Jahrhunderte der Chorturm erhalten 23). Das Schiff
war geräumiger als bei den meisten Dorfkirchen jener Zeit
im Dillgebiet. Nicht zuletzt wohl, da Breitscheid auch 1447 mit
39 Haushalten eines der größten Dörfer im Bereich
der Herborner Mark war 24). Mit dem Kapellenbau und der Bestellung
eines Kaplans war ein erster Schritt zur Loslösung von der
Mutterkirche getan. Jahrzehnte später hören wir 1349
wieder von der Kapelle zu Breitscheid 25). Am 14. Mai 1511 bekundet
Graf Johann von Nassau, Vianden und Diez, dass seine Untersassen
und Getreuen, die Gemeinde des Dorfes Breitscheid im Amt Herborn,
ihm eine ganz alte Pergamenturkunde vorgelegt haben. Die Urkunde
war ganz verrottet, verblichen und zu Schanden gegangen, die Siegel
waren abgefallen und lagen lose dabei, so dass der Graf auf Bitte
der Gemeinde diese Urkunde, die etliche Gerechtigkeiten der Kapelle
zu Breitscheid anzeigte, durch seinen Sekretär durchzusehen
und unter seinem Siegel zu erneuern befahl. So hat sich der Text
dieser Urkunde in einer einfachen jüngeren Abschrift aus
dem Jahr 1546 erhalten.
Vertrag zwischen Kaplan und Gemeinde
In dieser Urkunde vom 22. Februar 1349
verträgt sich Konrad, Hermanns Sohn von Breitscheid, der
damals Kaplan der Kapelle zu Breitscheid war, zugleich für
seine Nachfolger mit Trutwin, einem Sohn desselben Hermann, mit
den Brüdern Bechtelf und Heiman, genannt die Rumppen, mit
Herman Damals Sohn, Johann Schutze, Herman Heintze, Smit Diele,
Leist und Contze an dem Felde, die für alle Nachbarn des
Dorfes Breitscheid und für alle ihre Erben handeln "Mancherlei
Streitigkeiten, die bisher unter ihnen wegen der Kapelle waren,
haben sie mit Rat und Hilfe beiderseitiger, dazu gewählter
Freunde auf folgende Weise beigelegt. Die Nachbarn von Breitscheid
sollen Herrn Konrad, dem Kaplan, und seinen Nachfolgern bis zum
nächsten St. Michaelstag von dem Gut der Heiligen", dem Gut
der Kapelle, "ein halbe Mark Rente kaufen. Diese Rente soll ewig
dem Kaplan zu Breitscheid am St. Michaelstag fallen. Für
diese halbe Mark sollen die Kapläne, die nach Ihm kommen,
ihnen und ihren Nachkommen ihr Weihwasser segnen, die Heiligentage
verkünden und alle Rechte tun, die sie aus Gnade von dem
Pfarrer (perner) zu Herborn haben, dem sie davon jährlich
ein Malter Hafer Gülte geben. Solange sie die halbe Mark
nicht gekauft haben, wollen sie diese doch von dem Gut der Heiligen
reichen ohne Arglist.
Der Kaplan Konrad zu Breitscheid gelobt,
zugleich für seine Nachfolger, ihnen die Rechte und Gnade
zu tun, die sie von dem Pfarrer zu Herborn haben. Dem Kaplan soll
auch 1 Schilling Geld, der bei Hermann Dannen zu Obererdbach fällt
am St. Michaelstag, gehören. Was Herr Konrad, der Kaplan,
als Zubehör der "Widombhobe", der für den Unterhalt
des Geistlichen gewidmeten Hube, besitzt, an Hof, Garten oder
Wiesen, soll die Gemeinde nicht mindern. Er soll es jedoch auch
nicht mehren, es sei denn, er kaufe dazu oder es werde ihm mit
ihrem guten Willen gegeben. Der Kaplan, Herr Konrad, und seine
Nachfolger, sollen das geschworene Märkerrecht haben. Sie
sollen die Nachbarn bei Verletzung dieses Rechtes rügen,
und diese sollen sie wieder rügen dürfen: dann sollen
sie gleich den Nachbarn es auch büßen. Wenn ihre Markgenossen
im Wald (Hultzmercker) Holz austeilen, sollen die Kapläne
einen Anteil haben, wie jene, die am meisten bekommen. Wenn diese
weniger Holz fällen, sollen die Kapläne aus der Gemeindemark
dafür entschädigt werden.
Den Raum, den Herr Konrad, der Kaplan,
an sich gezogen hat, mit einem Kasten im Turm zu Breitscheid,
den soll er in dieser Weite in der Höhe bis an die Balken
ausbauen, sonst soll er mit dem Turm nichts zu schaffen halben
26). Damit war dem Kaplan im
Turm, der in Kriegszeiten Wehrturm der
Gemeinde war, Raum für einen Kasten in sicherem Verwahr eingeräumt.
"Jeder Kaplan sollte das Pforthaus des Kirchhofs zu Breitscheid
innehaben zu seinem Nutzen und mit Dach und anderem in Bau halten,
jedoch es niemand verleihen. Sollte von Kriegs wegen Ungnade ins
Land kommen, dann soll er das Pforthaus räumen, wenn die
Nachbarn es von ihm fordern, damit diese darauf sein können,
solange der Krieg währt. Zöge er nicht gerne davon,
so sollen sie ihm das Seine davonwerfen und daraufziehen ohne
Frevel. Wenn der Krieg aus ist, kann er das Pforthaus wieder nutzen
wie zuvor." Diese Bestimmung zeigt, dass der ummauerte geweihte
Kirchhof in Kriegs und Fehdezeiten zugleich Zufluchtsort der Gemeinde
war und neben dem Turm den Bewachern als Aufenthaltsraum zu dienen
hatte. "Wenn das Pfortenhaus in einer Fehde des Landesherren (Herrennoeden)
abbrennt, sollen es die Baumeister wieder machen, verbrennt es
durch Schuld des Kaplans, hat er es zu bauen. Die Baumeister,
denen Bau und Rechnungswesen der Kirche anvertraut war, sollen
einmal im Jahr mit Anfordern des Kaplans mit ihm abrechnen. Die
Gemeinde soll diese Baumeister mit dem Rat des Kaplans wählen."
"Die Almosen, die zur Kapelle in Breitscheid
fallen, es sei an lebendigem Vieh, an Geld oder an anderem Gut,
das Geld bringen kann, sollen halb dem Altar und halb zur Beleuchtung
gehören, Die Baumeister sollen die Almosen anlegen und Gülten
kaufen, halb für den Kaplan und halb zur Beleuchtung. Es
sei denn, daß die Kirche oder der Kirchhof in den Bann kommen
oder Schaden leiden, durch Unwetter oder anderes Unglück,
dann soll das zunächst wieder in Ordnung gebracht werden
von Almosen der Gemeinde. Danach aber sollen Kaplan und Beleuchtung
wieder ihre Anteile haben."
"Almosen, die am Kirmestag für St.
Anthonius auswendig der Kirche fallen, sollen halb dem Kaplan
und halb der Beleuchtung gehören. An diesem Tag sollen die
Baumeister dem Kaplan und seinen Gästen ein halb Viertel
Wein, wenn Wein feil ist, oder ein Viertel Bier, wenn Bier und
kein Wein feil ist, schenken.
Diese Urkunde und alle Urkunden der Kirche
sollen in ein gemeinsames Behältnis gelegt worden. Je einen
Schlüssel dazu sollen der Kaplan und die Baumeister haben.
Alle diese Punkte und Artikel geloben beide Seiten in guter Treue
stet und fest zu halten; wer diese breche, solle treulos und meineidig
sein und 10 Mark Strafe verbrochen haben und es doch stet und
fast halten müssen. Auf Bitten beider Seiten siegelten Strikkelnhen
und Dilen Fritzen Sohn, damals Bürgermeister zu Herborn,
und Herr Niclas, der Pfarrer zu Herborn" 25).
Als Patron der Kirche von Breitscheid wird
in dieser Urkunde der hl. Antonius genannt, dem vielfach Filialkapellen
in ländlichen Gegenden geweiht waren. Er galt als Helfer
gegen den Rotlauf der Schweine und wurde darüber hinaus ganz
allgemein als Schützer gegen allerlei Seuchen unter Menschen
und Tieren verehrt. Möglicherweise war die Breitscheider
Kirche noch einem zweiten oder auch weiteren Heiligen geweiht,
da 1349 das Kirchengut zweimal "der helligen" oder "der heiligen
gude" genannt wird 32).
Die Kapläne in den letzten 100 Jahren
vor der Reformation.
Mit dem Kirchspiel Herborn gehörte
die Kapelle von Breitscheid zum Dekanat Haiger und zum Archidiakonat
Dietkirchen des Erzbistums Trier. Am 9. Oktober 1431 teilt der
Archidiakon zu Dietkirchen, Werner von der Leyen, dem Pleban zu
Breitscheid mit, dass ihm Komtur und Brüder das Deutschordenshauses
Marburg einen Priester für die Pfarrkirche in Herborn präsentiert
haben. Er ersucht den Pleban, die notwendigen Ermittlungen anzustellen,
ihn zu unterrichten und schließlich jenen Priester in den
Besitz der Pfarrkirche einzuführen und die Urkunde ihm zurückzugeben
27). Die Bezeichnung Pleban wird sonst in jener Zeit gleichbedeutend
mit Pfarrer verwendet. Wenn der zuständige Archidiakon hier
den örtlichen Geistlichen an Breitscheid als Pleban bezeichnet,
darf man daraus schließen,
dass dem Kaplan von Breitscheid im Laufe der Zeit längst
weitere Recht, eingeräumt worden oder durch Gewohnheit zugefallen
waren.
Ein Vorgänger jenes Plebans von 1431,
ein Herr Francke, 1408 28), und seine Nachfolger werden jedoch
sonst durchweg nur als Kapläne von Breitscheid bezeichnet.
Das Patronatsrecht der von der Gemeinde gestifteten Kapelle hatten
die Grafen von Nassau Dillenburg an sich gezogen. Graf Johann
von Nassau Dillenburg präsentierte am 7. März 1494 Herrn
Johann, Loisse aus Siegen und am 26. August 1495 den Kleriker
Nikolaus Koch aus Dillenburg zur Kapelle in Breitscheid 28). Johann
Loisse hatte vorher bereits am 15. Mai 1490 vom Grafen die Kapelle
zu Roth erhalten, die er auch neben der Kapelle zu Breitscheid
beibehielt, wie Graf Johann auch den Nachfolger Nikolaus Koch
am 26. August 1495 zugleich zur Kapelle in Roth präsentierte
29). Nikolaus Koch hat in Breitscheid noch die Einführung
der Reformation um Dillenburgischen durch Graf Wilhelm von Nassau-Dillenburg
erlebt.
Die Kapellengemeinde nach der Reformation
Von der Einführung der Reformation
in Breitscheid selbst hören wir wenig. Es ist wohl ein Zeichen
für einen langsamen Wandel, dass man hier 1534 und 1535 nach
alter Gewohnheit noch das Wort "Messe" für "Gottesdienst"
gebraucht. So in einer Eingabe an den Grafen, in der die Breitscheider
1534 klagen, die Gusternhainer, mit denen man um die Weide im
Streit lag, hätten ihnen "unter der Messe" beim Dorf zwei
Pferde gepfändet und weggeführt 31). Am 4. Juli 1536
verleiht Graf WiIhelm von Nassau, Katzenelnbogen, Vianden und
Diez, als Patron die durch den Tod des letzten Inhabers, Niclaß
Koch, freigewordene Kaplanei Breitscheid "dem ehrsamen, unserem
lieben, andächtigen Herrn Jakob Ebersbach". Er hielt diesen
als Priester dafür tauglich, allein um Gottes willen, Gottes
heiliges Wort lauter und rein zu predigen, dem Volk in Lehre,
Leben und Wesen treulich, christlich und nach der Ordnung des
Grafen wohl vorzustehen und sich allezeit so zu verhalten, wie
es einem Kaplan gebührt und wie er es in seinem Revers versprochen
hat. Graf Wilhelm präsentierte, investierte und bestätigte
ihn mit dieser Urkunde und befahl allen, ihm Haus, Hof und alle
zur Kaplanei gehörenden Güter unverändert zukommen
zu lassen, ihm auch alle Gefälle, Renten und Nutzungen, ohne
Ausnahme und unbestritten, zu geben, damit er diese, solange er
den Altar bedient, zu seinem Unterhalt gebrauchen kann. Graf Wilhelm
verlieh am gleichen Tag, 1536, Jakob Ebersbach auch die Kapelle
zu Langenaubach 32) im Kirchspiel Haiger, die er, ebenso wie seine
Vorgänger die Kapelle in Roth, von Breitscheid aus versah.
Jakob Ebersbach hatte 1519 in Bologna studiert und war 1521 in
Trier zum Priester geweiht worden. Als "Choralis" hatte er in
Dillenburg wohl einen Altar bedient, danach war er Kaplan zu Siegen
gewesen, Nachdem Erasmus Sarcerius, der seit 1538 als Superintendent
in Dillenburg wirkte, ihn ordiniert hatte, versuchte er anscheinend
seine Rechte in Breitscheid zu erweitern, da 1539 der Pastor zu
Herborn auf der Synode gegen den Kaplan zu Breitscheid klagte,
"weil er das Sakrament gereicht hälte", was nur dem Pfarrer
zu Herborn zustehe 31). Wenig später musste Jakob Ebersbach
Breitscheid verlassen. Er hatte sich mit einer Verwandten dritten
Grades vergangen und musste, da man die Kirchenzucht strenger
als vor der Reformation handhabte, eine Gefängnisstrafe verbüßen.
Er verlor seinen Dienst in Breitscheid und kam 1541 als Kaplan
nach Haiger. Seit 1546 stand er erneut in Breitscheid. Als am
6. Februar 1549 sämtliche Pfarrer im Dillenburgischen von
einer kaiserlichen Kommission befragt wurden, ob sie das Augsburger
Interim einnahmen wollten, das wichtige Punkte der evangelischen
Lehre wieder preisgab, erklärten sich alle bis auf zwei dagegen.
Einer der beiden Abtrünnigen war Jakob Ebersbach, der Kaplan
von Breitscheid 33). Neigte er zu einer vermittelnden Haltung,
oder war es nur die Sorge um den Dienst und das tägliche
Brot für Weib und Kind? Wir wissen es nicht.
Jakob Ebersbach hat in Breitscheid in seiner
langen Dienstzeit 1578 noch den Glaubenswechsel zum reformierten
Bekenntnis unter Graf Johann Vl. von Nassau DiIlenburg erlebt.
Als er über 50 Jahre im Dienst war, erhielt er 1582 in Michael
Schnadius einen Gehilfen. Mit diesem Nachfolger hatte die Gemeinde
wenig Glück. Er wurde 1586 beurlaubt, weil er etwas dem Trunk
geneigt war. Er musste mit Weib und Kindern weichen und zog in
seine Heimat in die Pfalz nach Ingelheim. Vergebens bemühte
er sich von dort aus um ein Zeugnis, da man feststellte, dass
er nicht examiniert und ordiniert war, und da der Herborner Professor
Caspar Olevan sehr über diesen Schandflecken der Kirche klagte.
Kurz vor dem Tod das Jakob Ebersbach, der seit 1582 meist als
Pastor von Breitscheid bezeichnet wird, übernahm Pastor Johannes
Herbst Ostern 1586 die Kirche zu Breitscheid und die Kapelle zu
Medenbach. Diese Kapelle zu Medenbach, die in einer Liste der
Filialkirchen und Filialkapellen von Herbem 1479 noch fehlte 27)
und seit 1496 vorkommt 35), blieb seitdem mit Breitscheid verbunden.
In einem Bericht des Herborner Pfarrers, Inspektors und Professors
der Theologie Jodocus Naum werden 1591 Breitscheid und Medenbach
noch als zwei Kapellen des Kirchspiels Herborn bezeichnet, die
von Herrn Herbst bedient werden. In allen FiliaIdörfern von
Herborn, außer in Herbornseelbach, Ballersbach und Breitscheid
mussten die "Collegae", der Pfarrer und die anderen Geistlichen
zu Herborn, noch die Kranken besuchen, Junge und Alte im Katechismus
unterweisen, außer Wochenpredigten alle vier Wochen Abendmahlsgottesdienste
halten, die Kinder taufen und Hochzeitspredigten halten 36). Diese
Bemerkung zeigt, dass Breitscheid und Ballersbach rechtlich zwar
noch als Filialen von Herborn galten, sich jedoch sonst schon
völlig von der Mutterkirche in Herborn gelöst hatten,
neben der sie in der Folge als selbständige Pfarrkirchen
erscheinen.
Anmerkungen:
- 1) F. Philippi, Siegener Urkundenbuch
I 1887 Nr. 2.
- 2) Ebd. Nr. 1
- 3) J. Hörle, Die alten Westerwälder
Termineien in: Archiv für mittelrhein. Kirchengeschichte
5, 1953 S. 359 75; W. H Struck, Quellen zur Geschichte der Klöster
und Stifte im Gebiet der mittleren Lahn 2, 1959 Nr. 1053.
- 4) K. Glöckner, Codex Laureshamensis
III 1936 Nr. 3058.
- 5) Struck 4, 1962, Nr. 136.
- 6) Abdruck 1328 (Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
zitiert HStAW 170 Urk.).
- 7) P. Wagner in: Nassauische Annalen
zitiert Nass. Ann. 32. Bd. 1901, S. 26: 0. Renkhoff in. Nass.
Ann. 67, Bd. 1956, S. 107
- 8) K. H. Lampe in: Nass. Ann. 81. Bd.
1970, S. 2 3.
- 9) A. Wyß, Hessisches Urkundenbuch
I 1879 Nr. 19.
- 10) Ebd. Nr. 20.
- 11) Ebd. Nr. 23.
- 12) H. Gensicke in: Nass. Ann. 68, Bd.
1957, S. 262 ff..
- 13) Wyß Nr. 124.
- 14) Wyß Nr. 322.
- 15) Wyß Nr. 340.
- 16) Ebd. Nr. 475.
- 17) Ebd. Nr. 477.
- 18) Pleban Heinrich (Ebd. Nr. 604).
- 19) Ch. D. Vogel, Beschreibung des Herzogthums
Nassau, 1843 S. 719,
- 20) G. Kleinfeld, H. Weirich, Die mittelalterliche
Kirchenorganisation im oberhessisch-nassauischen Raum,1937 S.
166 173.
- 21) Ebd. S. 170.
- 22) Wyß 2. Bd. Nr. 153.
- 23) Zur Baugeschichte: W. Lotz, F Schneider,
Die Baudenkmäler im Reg. Bez. Wiesbaden, 1880 S. 47; F.
Luthmer, Die Bau und Kunstdenkmäler des Reg Bez. Wiesbaden
4 Bd. 1910 S. 93 L. Kraft, Die Kirche zu Breitscheid in: Nachrichten
über die Familie Groos, von Breitscheid Nr. 4, 1937 S.
498-505; Bauer in: a Heimatblätter 26. Jg., 1958 Sr. 19/20;
G. Dehio, M. Backes, Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler,
Hessen, 1966 S. 98.
- 24) HStAW 171 S. 2944 a. In der Liste
wird "Weydebach" des Priesters Knecht zu Breitscheid genannt.
- 25) HStAW 170 Urk. 370; R. Kuhlmann,
Eine alte bedeutungsvolle Dorfurkunde in: Heimatblätter
16. Jg. 1943 S. 4.
- 26) L. Kraft S. 500 erschließt
daraus eine Baulast das Kaplans für den Chor der Kirche,
die jedoch nur aus einem, hier nicht vorhandenen Anteil des
Kaplans am Zehnten hergeleitet werden könnte.
- 27) HStAW 170 Urk.
- 28) HStAW 171 Z. 813
- 29) HStAW 171 P. 642 f. 18.
- 30) Ebd. F. 19
- 31) R. Kuhlmann, Aus der Reformationsgeschichte
Breitscheids In: Heimatblätter 3. Jg. 1930, S. 78/79.
- 32) HStAW 171 B. 280
- 33) Anm. 31, 32 und 34.
- 34) HStAW 171 Z. 1035
- 35) Ebd. P 642.
- 36) J. H. Steubing. Kirchen- und Reformations
Geschichte der Oranien-Nassauischen Lande, 1804 S. 232.
aus der Festschrift
zur Neueinweihung der Pfarrkirche in 1970
zurück
|