erlichen Arbeiten sehr gekürzten Unterrichtszeit, war zwar 1705 in einem äußerst mäßigen Umfange gefordert worden (siehe darüber später!), sie scheint aber vielerorts nur auf dem Papier gestanden zu haben. Von alters her konnte der Bauer im Sommer frei über seine Kinder verfügen, er glaubte ihrer Mithilfe bei seinen Arbeiten nicht entraten zu können. Ein Umdenken in der Sache konnte erst allmählich erfolgen. Verwunderlich ist es, weil ganz aus dem Rahmen der bäuerlichen Denkweise herausfallend, dass 1715 Heimberger und Geschworene (Schöffen) von Breitscheid in einer Klageschrift gegen den Schulmeister die Sommerschule für ihre Kinder fordern: "Feldgüter und Hausarbeit" hinderten ihren Schulmeister im Dienst; sie erbitten einen, "der das gantzte jahr durch schul halte" (d. h..: im Sommer täglich 1 Stunde. Vielleicht waren auch Neid und Missgunst gegen den Schulmeister mit im Spiele). Ob es nun dazu kam? - Die Winterschule, die eigentliche Schule, scheint damals oft spät begonnen zu haben. In einem Rundschreiben des Inspektors Schramm vom 8. November 1730 heißt es: "Weilen auch dem Vernehmen nach die Schulen an vielen orten noch nicht angegangen seyen sollen", werden sowohl Schuldiener als Eltern "ihrer gebühr unserwegen (einserwegen) ernstlich" erinnert.
Was den Unterricht betraf, so war er, wie noch das ganze Jahrhundert hindurch, ganz auf die kirchlichen Bedürfnisse eingestellt und stand nicht nur unter der Aufsicht der Pfarrer, sondern auch unter deren Anleitung im einzelnen. 1738 wurde sogar folgendes zu verordnen für nötig befunden: da die Schulmeister durchweg schlecht schrieben, solle der Pfarrer für sie und die Helfer in der Schule eine besondere Schreibstunde ansetzen. Noch um 1780 forderte das Konsistorium, dass die Schulmeister, um Gelegenheit zu haben, sich im Schreiben zu üben, die einzusendenden Bußtagspredigten der Pfarrer abschrieben. (Die Unterschriften von Leuten aus dem Volke, seien es nun Heimberger, Kirchenälteste oder irgendwelche Schuldbriefunterzeichner, sind im ganzen 18. Jahrhundert in den Breitscheider Kirchenakten noch schlecht ausgeführt und bilden oft schwer zu entziffernde Hieroglyphen. Man glaubte auch, der Schreibunterricht sei überhaupt nur für die Knaben nötig. Weiteres darüber siehe später! Noch in der napoleonischen Zeit und darüber hinaus setzten die Frauen ihre drei Kreuze statt des Namens unter die Hypothekenbriefe).
Ein solches Abhängigkeitsverhältnis zum Pfarrer (*) wurde noch durch das Glöckneramt vertieft. Unser Erasmus hob dem Pfarrer Groos die Abendmahls(f)eier im Dorf auf! Dieser erzählte um 1725, er habe bei der Vorbereitung zum heiligen Abendmahl in Breitscheid den unlöblichen Brauch vorgefunden, "dass eine jede Weibsperson bey dem Umbgang um den Tisch zwey eyer deponierte" (hinterlegte), da er aber wahrgenommen, dass ihre Gedanken während der Predigt mehr auf die Eier, damit selbige nicht zerbrochen gingen, gerichtet wären als auf den Prediger, so habe er angeordnet, dass die Ältesten die Eier aufhöben und ins Pfarrhaus brächten. Dann schreibt er weiter: "Dass Eyer aufheben kann auch durch den Schulmeister verrichtet werden, welcher es dann auch übernommen." (Noch 1769 wurde von der Behörde verordnet, dass die Eier durch den Schulmeister, oder wen der Pfarrer dazu bestelle, eingenommen werden sollen).
*) Siehe den Nachtrag im Anhang, S. 398!
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von Kornelia Pelz übersetzt
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