1309. Vereinigung zwischen Bruder Rycholf, Pfarrer zu Herborn,
und der Gemeinde
des Dorfes "Breytscheyt" hinsichtlich der neugebauten Kapelle daselbst und ihres Verhältnisses zur Kirche von Herborn.
Die Gemeinde soll einen Priester (Kaplan) zur Abhaltung des Gottesdienstes halten dürfen, der nach Einholung des Rates des Pfarrers von Herborn anzustellen ist. Die Pfarrkirche in Herborn soll aber in Rechten, die sie vor dem Bau der Kapelle besaß, nicht benachteiligt werden; nur darf eine Beerdigung in Breitscheid wegen schlechter Witterung oder der großen Entfernung von Herborn oder sonst einem ungünstigen Umstande mit vorheriger Erlaubnis des Herborner Pfarrers vorgenommen werden. Die Kapelle hat eine Anerkennungsgebühr von 10 Denaren, die Gemeinde eine Abgabe von 1 Malter Hafer an die Mutterkirche zu Herborn zu entrichten. Letzteren erhält von allen der Kapelle innerhalb der Pfarrei Herborn gemachten Schenkungen die Hälfte, sofern der Pfarrer nicht freiwillig darauf verzichtet.
Zeugen: Bruder Otto, Genosse [des Pfarrers] in Herborn, Herr Johannes, Pfarrer in Schönbach, Herr Bruno, Pfarrer in Hirschberg, Friedrich von Mylin, (Canonikus) in Wetzlar.
(Die Urkunde ist in lateinischer Sprache abgefasst. Das Original =Pergament liegt im Staatsarchiv zu Marburg, Siegel der Stadt Herborn. - Gedruckt in Wyss, Urkundenbuch, Bd. II 153, S. 113.)
Der Bau der Kapelle wird in der Urkunde beiläufig erwähnt mit den Worten, structura capelle". Ohne Zweifel hat Breitscheid auch schon vorher ein Gotteshaus gehabt, welcher Art dieses war, wissen wir nicht. Die (ersten) Kirchen in den ersten Jahrhunderten der christlichen Zeit in unserer Gegend sollen aus Holz gebaut gewesen sein und mögen in Fehdezeiten auch oft zerstört worden sein. -
Breitscheid wird nun sofort von der Erlaubnis, einen Kaplan halten zu dürfen, Gebrauch gemacht haben. Höchstwahrscheinlich hat auch damals die Gemeinde der Kirche das Pfarrgelände im Dorf geschenkt, das in der Urkunde von 1349 erwähnt wird als zur "widembhabe" gehörig. Das Widum war das der Kirche zum Unterhalt des Geistlichen gewidmete, geschenkte Gut. -
Trotzdem nun Breitscheid einen eignen Geistlichen bekam, so blieb es in gewissen Sinne noch weiter als Filiale (Tochteranstalt) abhängig von Herborn, was schon äußerlich durch Abgaben an die Mutterkirche (noch Jahrhunderte lang) in Erscheinung trat.
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von Kornelia Pelz übersetzt
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