Aus den im Vorigen angeführten Beispielen ist zu ersehen, dass 1710 die Hebamme zwar von der weltlichen Behörde zu Herborn "beeidiget" wurde, dass aber der Breitscheider Pfarrer in seinen Presbyterialprotokollen Notiz nahm von der Wahl und Bestätigung der Amme. Nach dem Presbyterialprotokoll von 1747 wurde "auf befehl des Herrn Dr. und Superintendenten" die gewählte Hebamme angenommen. Und aus dem Protokoll von 1769 erfahren wir, dass die Ammfrau "von dem zeitigen prediger in Amt und Pflichten genommen" wurde. So hatte die Kirche bis dahin immer noch ein Wort mitzusprechen bei der Bestellung der Amme. Obwohl der Staat schon seit der Zeit nach dem 30 jährigen Kriege die letzte Entscheidung darin für sich in Anspruch nahm, ließ er sich gern die Vorschläge des Pfarrers, der ortskundig war, gefallen. Wie notwendig es aber war, die Hebamme für ihren verantwortungsvollen Beruf praktisch vorzubilden, das lehrt besonders das schon angeführte Presbyterialprotokoll vom 10. September 1769, das ausführlich über die letzte Geburtshilfe berichtet, die die alte Amme geleistet hatte. (Eine Frau hatte vor der Stubentüre gehört, "wie die Amme die Kindbetterin solcher Gestalt ausgemergelt, dass die letztere die Amme nun Gotteswillen gebeten, sie doch gehen zu lassen". Ein Ältester hat die Amme für leichtsinnig gehalten, "indeme er sie nicht beständig an dem bedenklichen Tag bei der Kindbetterin, wie doch billig ware, angetroffen".)
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von Kornelia Pelz übersetzt
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