Von 1714 bis 1724 war Pfarrer C. Hein hier, welcher erblindete und dann nach Uckersdorf zog, wo seine Frau Güter hatte. Er muß aber doch wohl nachher verarmt sein, weil sein schwachsinniger Sohn längere Zeit, (F: Jahrzehnte hindurch) aus dem Almosenkasten der Inspektion, also auch dem hiesigen, unterstützt worden ist.
Um 1716, Anlegung des Heisterberger Weihers (siehe unter 1930, Seite 264!). 1706-1711
Aus 1717 und den folgenden Jahren ist uns ein Stockbuch von mächtigem Umfang erhalten. Es ist aber ziemlich undeutlich geschrieben, sodaß der ungeübte Leser nur wenig daraus entziffern kann. Die Flurnamen sind in einer ganz willkürlichen, fehlerhaften Art wiedergegeben; es verlohnt sich nicht , sie alle heute noch einmal in dieser Schreibweise wiederzugeben. Ein Weniges darüber soll an späterer Stelle bei einem Gang durch die Heimatflur gebracht werden. Dieses Stockbuch führt etwa 75 Bauern auf, die meist einen ganz ansehnlichen Besitz hatten; so besaß z.B. Jakob Kolb 41 Äcker im Hohen Feld, 93 Wiesen, 16 Gärten. Wir müssen freilich in Betracht ziehen, dass damals die Konsolidation (Zusammenlegung) der Grundstücke noch nicht stattgefunden hatte, die Stücke waren also im allgemeinen kleiner als heute. Der Grundbesitz des einzelnen Bauern wird in folgenden Gruppen aufgeführt: "Im faullen Feldt", "das Hoche Feldt", "das Eckenfeldt", "Wüßenn" (geschrieben mit roter Tinte: "Wüßenn") und endlich "Gärdten". Letztere befanden sich im obersten "Erffell" (Erdfeld), im untersten "Erffel", im "Klößen garden" und im Dorf bei den Häusern. - Der später als "Siegweg" bezeichnete Weg ins Eckerfeld heißt darin Haigerweg ("Heucher wäg".).
Ein unglückliches Mädchen aus Breitscheid.
1723 wurde ein Mädchen aus Breitscheid das bedauernswerte Opfer von Vorurteil und barbarischer Rechtspflege. In der Nacht vom 14. zum 15. Mai dieses Jahres brannte die obere Hälfte Dillenburgs infolge Brandstiftung ab. Johann Peter Haas von Sechshelden berichtet darüber in seiner Chronik. "Ein Frauenzimmer, aus Breitscheid gebürtig, war als Dienstmagd zu Herborn und hatte sein außereheliches Kind verbracht. Wegen dieses Verbrechens wurde es gefänglich nach Dillenburg gebracht, in ein Haus der Hintergasse in Arrest gesetzt und durch Bürger bewacht. Weil es eine frische Wöchnerin war, wollte der Fürst Wilhelm, als ein frommer und gütiger Herr, dasselbe nicht gleich auf das Schloß in die kalten Gefängnisse legen. Die Wächter schliefen des Abends ein, und diese Gelegenheit hat es wahrgenommen und das Licht zum Fenster hinaus an das Strohdach gehalten und dadurch die Stadt angesteckt, wie es später selbst bekannt hat. Damals waren viele Strohdächer in der Hintergasse, wodurch das Feuer schnell um sich griff .... . Da nun viele Bürgersleute in der Nacht aus der Stadt geflüchtet waren, so hat gedachtes Frauenzimmer, das die Stadt angesteckt, sich unter den Leuten des Morgens auf dem Dillwasen befunden. Hier wurde es aufgegriffen, auf das Schloß gebracht, wo es 3-4 Wochen im Gefängnis gesessen und demselben das Urteil gefällt, dass es mit glühenden Zangen in beide Brüste solte gepetzt und zwar 4-5 mal und darnach lebendig auf dem Galgenberg verbrannt werden.
1730, Februar 15 (Presbyterialprotokoll) "Weil am Neujahrstag die Miliz geschossen haben, soll ein jahr bekennen, dass das Schießen eine große Sünde sei: den löblichen Anfang davon hat gemacht Joh. Georg und mit Handgelöbnis versprochen, dass er die Neujahrsnacht nimmer wieder schießen wolle, auch erkannt, dass es ihm leid wäre und die Tat sündlich.
seite-126 - seite-128
von Kornelia Pelz übersetzt
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