Presbyterialprotokolle
1729 hatte eine Frau einer anderen einen Kegel Heu in der Stauerswies gestohlen und kam deshalb vors Kirchengericht. -
Einer namens Stahl hatte seine Frau mit einer Kette geschlagen.
1730: "Weil am Neujahrstag die Miliz geschossen haben, soll ein jeder (vor dem Presbyterium) bekennen, dass das Schießen eine große Sünde sei: den löblichen Anfang davon hat gemacht Joh. Georg und mit Handgelöbnis versprochen, dass er die Neujahrsnacht nimmer wieder schießen wolle, auch erkannt, dass es ihm leid sei und die Tat sündlich " u.s.w. -
1731 hat Anna Elisabeth, Joh. Georg Müllers hinterlassene Tochter alhier in der Kirche ihre öffentliche Kirchenbuße bezeuget! (Später wurde die Buße vorm Presbyterium abgelegt.) Ein Mädchen von Medenbach musste auch unter der Kanzel hier vor versammelter Gemeinde ihre Buße ablegen. Aber diese Strafe war nicht Hemmung genug für ihr starkes Triebleben, sie "fiel" immer wieder und musste immer wieder unter die Kanzel.
1731 hatte einer die kleinen Buben in der Kirche mit Kricheln (kleine Pflaumen) geworfen, auch am Sonntag gekegelt.
1733 "wurde (Häfner-) Meister Markus (Bechtum) mit seinem Stieffsohn Josthenrich (Kuhlmann) wegen des Brennens und ihrer Haffnerarbeit einig, dass sie alle Kosten gleich sollten anlegen, der Josthenrich aber von einem jeden Brand 30 Albus zum voraus haben; worauf sie sich, dieses feste zu halten, die rechten Hände gaben".
1735: "...da Jonas B..., welcher auff einen Sonntag morgen einem Töpfenführer hatte laden helffen, hart bestrafft wurde und unter Handgelöbnis es Taglebens nicht mehr zu thun versprache".
1711 war ein Einwohner aus Medenbach auf "die schwigermutter loßgangen mit einem brügel, um sie damit zu schlagen, worüber er zwar uitiret wurde, um seine Verantwortung zu tuhn: er ließ aber durch den ältesten Jost Henr. Thiel sagen, er gienge diesen Tag nicht zum Teufel. Dieses ist ... im Consistorio abgetahn vnd hat J.H. N. nach getahner abbitte zur straafe in den stöcken gesessen (im Stockhaus), worauß er auf des pfarrers Vorbitte gegen abend wieder loßgelassen werden."
1734 ließ der Presb. 4 Mannespersonen aus Breitscheid vorkommen, "weilen Sie fast in einem Jahr nicht zum heiligen Abendmahl gegangen, auß ursache: weilen Sie bey der Gemeinde unnütze mäuler gehabt und deßwegen nach Dillenburg in schuppkarn kommen".
1735 wurden in Medenbach vorgefordert "etliche junge, ledige Leuthe übeler aufführung halben, nemlich dass sie bey dem Heu auf der Herrenwiese einen spielmann gehabt und getanzet hätten, sich beynahmen gegeben und gerauffet... -
1737 klagte eine Frau in Breitscheid gegen eine andere: "dieses böße weib hätte ihr die schwehre noth in ihren hochschwangeren leib gewünschet". - Den Beschluß hier wollen wir mit einem Vorkommnis heiterer Art machen.
1738 wurde Erasmus Petry vors hiesige Kirchengericht geladen, "weilen er zu Medenbach auf obig gemelder Hochzeit solte gesagt haben: wann es in dieser welt allezeit so lustig herging; so verlangte er nicht in den Himmel". Welche Strafe er für diese Verbrechen erhielt, ist nicht festzustellen, da das Protokoll unvollendet blieb als das letzte des Pfarrers Manger vor seinem Tode. Wir dürfen aber annehmen, dass das Presbyterium in christlicher Nachsicht noch einmal Gnade walten ließ und dass der letzte Satz wie folgt vorgesehen war:
"Weilen er aber auf eine sehr" reumütige Art seine Sünde bekannte, auch mit Handgelöbnis versprach, nimmer wieder auf den Himmel verzichten zu wollen, ließen wir ihn vor diesesmahl passieren. (Hinter "schr" brach das Protokoll ab.)
Ein Nachwort zu den Protokollen siehe S. 334!
seite-131 - seite-133
von Kornelia Pelz übersetzt
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