wenig Beträchtliches mehr heraus. - Am 11. Oktober 1766 wurde folgendes Urteil gefällt: "daß das den 15. Juli eröffnete Todesurteil an sämtlich benannten Inquisiten ihnen zur wohlverdienten Strafe und anderen zum abschreckenden Exempel dergestalt zu vollstrecken sei, daß Joh. Pf. Müller, Hrch. Schuck und Joh. Jakob Schuck durch das Rad von oben her, mit dem Herzstoß anzufangen; die übrigen Inquisiten, Joh. Grün, Wilhelm E..., Gottfried D... und Joh. Krantz (von Breitscheid) mit dem Schwerte zu Tode zu bringen, und danach die sämtlichen Delinquenten = Körper auf das Rad zu flechten und sie also hierzu zu verdammen. Von Rechtswegen". - Müller von Erdbach gelang es, sich aus großer Höhe im Gefängnis herabzulassen und zu entkommen. (F)
An den übrigen Verurteilten ist das Urteil am 23. Januar 1767 auf dem Archivplatz zu Dillenburg in Angesicht einer großen Menge von Zuschauern, die von allen Seiten herbeigeströmt waren, vollstreckt worden. Unmittelbar nach der Hinrichtung hielt der Oberkonsistorialrat Schepp eine Rede an das umstehende Volk, die also begann: "Mein Herz ist erschrocken und meine Knie zittern wegen dem blutigen und fürchterlichen Auftritt, den wir mit Augen angesehen haben, und ich kann mir leicht vorstellen, daß gleich starke Empfindungen von Mitleid, Betrübnis und Schrecken eure Seelen erfüllt haben" u.s.w.
- Soweit der von mir gekürzte Bericht des J.H. Hoffmann in den "Herborner Geschichtsblättern", Jahrgang 1907. Aus anderen Quellen kann ich noch einiges hinzufügen. Unser nachmaliger Pfarrer Kunz war damals Vikar in Dillenburg; in dieser Eigenschaft versah er die Seelsorge an den Gefangenen. In seinem Tagebuch (im Wilhelmsturm aufbewahrt) schreibt er von dem Schreckensbild auf dem Archivplatz: "Mitleid, Grauen und Schrecken werden von neuem rege durch eine blutige Schaubühne, die sich meinen Gedanken wieder eröffnet. Zehn hiesiger Untertanen, von denen die meisten hier aus Breitscheid waren (?), wo ich dieses schreibe, hatten den Postwagen beraubet. Sechs, welche gleich anfangs ergriffen worden, waren verurtheilet, daß sie theils sollten geköpfet, theils geradbrecht und hiernächst ihre Köpfe sollten auf Pfälen geschlagen, die Körper aber auf Räder geflochten werden. Sieben Wochen vor der Vollstreckung des Todesurtheils mußte ich sie im Gefängnis in meiner Reihe, mit der ich den Anfang machen mußte, erst noch in der Religion unterrichten, auf den Tod bereiten und hernach zum Blutgerüst hinaus führen helfen".
- Der 1767 hier in Breitscheid amtierende Pfarrer Frankenfeld war auch Seelsorger des Joh. Krantz. Ihm gegenüber hat der Verbrecher die Bitte ausgesprochen, er möge sich seiner zurückbleibenden Mutter und seiner Frau annehmen. (Die Familie Krantz war seit 1724 in Breitscheid ansässig. Joh. Krantz war wohl in Breitscheid geboren [1732], aber sein Vater stammte von Nenderoth und war 1744 Kuhhirt hier.)
- 1766 wird in einem hiesigen Kirchenbuch der wegen des Postraubs entwichene Phil. Kolb genannt, auch soll Peter Lang deshalb entwichen sein. Die Angehörigen des Joh. Hrch. Georg wurden vom Presbyterium ermahnt, sich ja zu prüfen, ob sie auch würdig zum Genuß des heiligen Abendmahls seien und nicht etwa Gestohlenes aus dem Postraub verheimlichten. - Einige
(F) Soll später in Zeppenfeld (Ausland) entdeckt und erschossen worden sein.
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von Kornelia Pelz übersetzt
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