dann ein kleines Feld, unser "Fildchen" (d.h. Feldchen), das dauernd angebaut wurde und für die Krautgewächse, den Lein u.s.w. bestimmt war. Bald wird man in Breitscheid dazu übergegangen sein, auch auf der gegenüberliegenden Seite ein kleines Feld vom Hauptfeld abzusondern (unser heutiges "Hinter der Ziegelhütte"), um durch Anbau von "Krautgerste" den nötigen Wechsel auch im kleinen Feld zu schaffen. Unser heutiges drittes kleines Feld heißt "Hinter Flursheg". Wie man dem Namen entnehmen kann, ist es nicht ursprünglich kleines Feld gewesen, sondern hat zum Hauptfeld gehört. Denn es hat hinter der "Flursheg" gelegen. Zwischen ihm und dem Fildchen hat sich der Flurzaun oder die Flurhecke hingezogen. Das Flurgehege, das jeder Ackerbesitzer an seinem Teile instand zu halten verpflichtet war, trennte die großen Felder von den kleinen, oder besser gesagt, es schloß die kleinen Felder zu ihrem Schutze nach außen ab, damit das Weidevieh, das die Brachfelder beging, nicht über die Grenze gehen und Schaden anrichten konnte.
- Kehren wir nun wieder zu unserer Berichtszeit zurück. Von der Einführung des Kleebaus und der damit verbundenen Aufhebung des Brachfeldes handelt ein Aufsatz in den Dillenburger Intelligenznachrichten von 1789, an Hand dessen wir noch einige Gedanken hier darüber niederschreiben wollen. Da die Bevölkerung zunahm, mußte darauf Bedacht genommen werden, das Land ertragreicher zu machen, was nur durch bessere Düngung erzielt werden konnte. Um mehr Stalldung zu erhalten, mußte das Vieh mehr im Stalle gehalten werden. Um dieses möglich zu machen, mußten die Futterkräuter vermehrt, das Brachfeld also zum Anbau von Klee benutzt werden. Aber dem Anbau des Klees auf dem Brachfelde stand die Flurordnung entgegen, denn das Brachfeld war Weidegebiet, und ein einzelner Kleeacker konnte nicht geschont werden. So mußte die Flurordnung geändert, das Brachfeld aufgehoben werden. Die Änderung wurde zum Segen: der Anbau des Klees im dritten Feld brachte mehr Ertrag als vorher die Weide; dazu saugte der Klee nicht das Land aus, sondern machte es fetter und ertragreicher fürs folgende Jahr. In 1789 heißts: "Man sieht schon hin und wieder in den Gemarkungen viele einzelne Kleeäcker". Als nun der Anbau nach und nach zunahm, konnte das Weiderecht im Brachfeld nicht mehr aufrecht erhalten werden, und das Brachfeld verschwand allmählich.
Aufhebung der Koppelhut.
Um diese Zeit begann man auch, die Koppelhut, die gemeinsame Weide zwischen zwei Gemeinden, zu beseitigen. Es war dies noch ein Rest aus den Zeiten der alten Markgenossenschaften, als Wald und Weide gemeinsames Eigentum der Markgenossen waren. Die Koppelweide war oft die Veranlassung von Streitigkeiten zwischen den Gemeinden geworden. Wir hörten ja schon früher davon. Solche Auseinandersetzungen fanden auch von 1778-1790 zwischen Breitscheid und Erdbach statt. Erdbach behauptete, Weidgangsrechte im Aspenstrut, Rennplatz (-Rümp= Plätz), Hermannsroth und Ohlenrain zu haben (Archiv). Heute sehen wir, daß die Grenzen fest liegen: Erdbachs Viehweide erstreckt sich lang und
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von Kornelia Pelz übersetzt
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