1431, November 28: Ausspruch der Schiedsrichter in einer Streitsache zwischen dem Grafen Johann von Katzenelenbogen und den Grafen Johann und Engelbert von Nassau = Dillenburg. (Schönbach und Breitscheid betreffend.)
1.Die Grafen zu Nassau beschuldigen den Grafen zu Katzenelenbogen, dass dessen Diener, Bürger und arme Leute zu Driedorf ihr Dorf Schönbach gebrannt und den armen Leuten dort großen Schaden getan haben, der auf 200 Gulden geschätzt wird, ohne daß doch Fehde gewesen sei. Die Schiedsrichter entschieden: Sollte diese Sache durch den Landgrafen Ludwig von Hessen noch nicht gesühnt seien, so hat Graf Johann von Katzenelenbogen so viel Schaden zu ersetzen, als die Grafen von Nassau und deren arme Leute, die des Tags zu Schönbach gewohnt haben, beibringen.
2.Die Grafen von Nassau beschuldigen den Grafen Johann von Katzenelenbogen, dass seine Amtleute, Diener, Bürger und armen Leute in ihr Dorf Breitscheid gezogen seien, es verbrannt, eine Mühle zerschlagen, die Eisen daraus weggeführt und ihnen großen Schaden zugefügt hätten, der auf 800 Gulden geschätzt werde, ohne dass Fehde bestanden habe. Graf Johann hat darauf geantwortet, dass er auf eine Zeit seinen Amtleuten und anderen befohlen habe mit des Landgrafen von Hessen Leuten in der Grafen von Nassau Land zu "rennen" und Vieh darin wegzunehmen wegen einer Nahme (Wegnahme!), die dem Landgrafen und ihm durch die Brüder genommen war. Er habe mit seinem besiegelten Brief seinen Amtleuten klar befohlen, keinen Brand zu tun noch anderen Schaden anzurichten. -
Nach Einholung des Rates vieler ehrbarer, weißer Netfer(?) und Knechte sprachen sie: Tun die Amtleute des Grafen, denen solcher Ritt befohlen war, dar, dass ihnen solcher Brand von dem Grafen verboten war, so hat dieser mit dem Brand nicht wider seine Ehre getan. Wenn aber die Grafen beweisen, dass des Grafen Johann Amtleute, Diener und armen Leute den Schaden in Breitscheid angerichtet haben, so soll Graf Johann den erwiesenen Schaden in Breitscheid ersetzen.
Diesen Ausspruch übergeben die Schiedsleute Hermann Riedeset, Ritfer, als einem gemeinen Obmann, der Sache weiter nachzugehen und beiden Teilen rechtliche Tage zu setzen.
(Eine Rachehandlung der Driedorfischen gegen die Nassauischen als Vergeltung für eine "Nahme" (Plünderung), vermutlich ein Nachspiel zu den Kämpfen um das Amt Driedorf zwischen Nassau und Hessen. Diese waren zwar 1417 durch Beendigung des hardamarischen Erbfolgestreits zu einem gewissen Abschluß gekommen, aber die in langen Jahren sich eingewurzelte Erbitterung auf beiden Seiten konnte erst nach und nach abflauen. Später bestanden lange Zeit hierdurch Grenzstreitigkeiten zwischen Breitscheid und seinen Nachbarorten (des Driedorfer Kirchspiels) Gusternhain und Rabenscheid. Die Erklärung zu dem unseligen Verheltnis der Dörfer zueinander bietet die wechselvolle Geschichte des Kirchspiels Driedorf. Ursprünglich greifensteinisch und lichtensteinisch, war es nach und nach von Nassau erworben worden. Bei der Brüderteilung 1303 fiel Driedorf der Linie Nassau = Hadamar zu. Hessen maßte sich 1348 die Lehnshoheit an. Und als nun um 1370 Nassau = Hadamar im Mannesstamm - abging, sah Hessen Driedorf als eröffnetes Lehen an. Es nahm für sich 1/3 in Anspruch und ließ zu, dass Anna von Hadamar ihrem Stiefsohn Johann III. von Katzenelenbogen (dem Obengenannten!) die andern 2/3 übereignete. Rechtmäßigerweise hätte aber Driedorf an die Brüderlinie Nassau = Dillenburg zurückfallen müssen. Der Dillenburger Graf Johann I. (1362-1416) kämpfte über 40 Jahre lang um sein Rechte auf Driedorf mit Hessen, aber umsonst: Driedorf verblieb bei Hessen und Katzenelenbogen. An den Kämpfen hatte sich zu Lebzeiten seines Vaters auch der obengenannte Johann II. (genannt mit der Haube, weil er viel die Stutenhaube in seinem kriegerischen Leben trug) beteiligt. Denn 1410 führte er "langwierige" und für beide Seiten "sehr verderbliche Kriege" in Verbindung mit Mainz gegen Hessen. Jetzt 1431, war er schon in vorgerücktem Alter. War er die Veranlassung gewesen zu der "Nahme" im Driedorfischen? Wir erfahren nichts Näheres darüber.
Die in obigen Schiedsspruch auftretenden Gegner waren würdigere, als z.B. Ruprecht der Streitbare, mit welchen es Johann I. zu tun hatte. Johann von Katzenelenbogen sowie auch sein Teilhaber Landgraf Ludwig (der Friedsame) werden in Rehms Geschichte bei den Hessen als bei ihren Zeitgenossen im hohem Ansehen stehend bezeichnet. Die "Nahme" braucht nicht von Schönbach und Breitscheid verübt worden zu sein. Man rächte sich an den Großen, indem man ihnen die ungeschützten Dörfer an der Grenze durch Brand und Raub verderbte. So war in den wilden Zeiten gehandelt worden, und so tun es auch jetzt die Driedorfischen, obwohl sie den Auftrag hatten, nur Vieh zu rauben.)
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von Kornelia Pelz übersetzt
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