|
(Seite 36)
1511.
Das Pfarr-Register von diesem Jahre zählet folgende Äcker
im Außenfeld:
1) Ein Stück in Hermannsroth an Schmitts Hainzen gelegen;
2) noch ein Stück daselbst auf dem Gleichen an Henrichs Kinder gelegen;
3) eine Sadel am gebrannten Berg an Thebus Clös;
4) ein Stück Landes hinter Aspenstruth an Heinzes Hennges Kindern gelegen;
5) ein Stück Landes das das Bette (?) genannt an Beule Jost Kindern geleg.
6) ein Stück das Hufe (?) genannt an ......
7) noch ein Stück Landes in Ecken (oder Eckern) an Weigel;
8) ein Stück Lands auf dem Thurn (Thurm) an Claß Kindern gelegen;
9) noch ein Stück Lands daselbst auf dem Gleichen an Reinhards Kindern gelegen;
10) ein Stück Lands auf dem Geißbach vor und in der Hecke auf Steiln Adams Kind.geleg.
11) ein Stück Lands in Semetsen (?) an Hengen Clöß Erben gelegen;
12) ein Stück Land und Hecken an Pfaffen Rein, stößt an Erleshein.
Das Pfarr Register von 1603 führt 11 Äcker im Außenfeld an, darun=
ter folgende, die in obigem nicht verzeichnet sind;
ein Acker im Hachelbachs Seifen, allenthalben an Schmitts Kindern gelegen;
ein Acker in Heufeln, oben zu Paffen Hans unten zu Schmidts Henges.
(Die Geißbach heißt darin Geißenbach; Semetsen vielleicht Semotsen)
Wo lagen die Äcker? Es ist heute nicht mehr zu bestimmen, selbst die Ge =
gend nur bei einigen. Aspenstruth war ein zwischen Breitsch. u. Gusternh.
gelegener mit Aspen bestandener Hügel, später wurde das ganze Gelände von
der Rabensch. Gemarkung bis an den Schönbacher Weg so genannt. "Hinter
Asp." war viell. das heutige Erdb. Gelände in der Windlück. "Im Geißenbach ist
unsere heutige Gemeindewiese im Wald. Hachelbachsgraben war an der Rab. Grenze;
dort muß wohl auch Hachelbachs Seifen zu suchen sein. Seifen = sumpfiges Gelände.
Außenfeld haben wir heute nicht mehr, sondern nur noch Innenfeld, Baufeld.
Es wurde nur 3 Jahre ( nach der Abschrift vom Ende des 18. Jhrh.) besamt (wohl
nur mit Hafer), dann eine Reihe von Jahren zur Erholung "urlos" (müßig) liegen
gelassen. Im 30 j. Krieg blieb das Außenfeld urlos liegen nach einem Notiz in
1641. Es heißt da, die Äcker der Pfarrei im Außenfeld könnten nach ihrer Lage noch ange=
geben werden. Die Äcker im Außenfeld blieben vergessen, bis ein besond. Anlaß daran er=
innerte. In uns. Pfarrhs. liegt der Entwurf eines Bittgesuchs an die Behörde, die Pfarrgüter
betreffend, ohne Datum u. Unterschrift. Durch Schriftvergleichung hoffe ich noch festzu =
stellen, welcher Pfr. das Gesuch schrieb. Es war 1783 unter Pfarrer Schmitt.
Es heißt da: "Vor 2 Jahren verteilte die hiesige Gemeinde ein Stück Landes nahe am Dorf
gelegen, u. es bekam jedes Gemeindeglied davon 2 Länder, Krautpflanzen und Bohnen da=
rauf zu ziehen." Er sagt dann, er habe 2x gebeten, wenn die andern dazu bestimmtem
Länder verteilt wurden, der Pfarrei davon auch etwas zugeben, er habe aber tauben
Ohren gepredigt und sei jedes mal abschlägig beschieden worden. Nun sollten aber die
Plätze Hermannsroth und Aspenstrut , worüber bisher Streit zwischen Breitsch. u. Erdbach
gewesen, wieder verteilt werden und da, wie aus den alten Kirchenakten ersichtlich, die
Pfarrei wie in der ganzen Gemarkung, so auch in dem zu verteilendem Gelände Acker be=
sessen habe, so beantrage er hiermit, daß die Pfarrei auch jetzt ihren Anteil bei der Teilung
erhalte. (Ausgang des Gesuchs mir unbekannt). Es muß gegen Ende des 18. Jhrhdts. ge=
wesen sein. Diesem Gesuch ist auch die obige Abschrift von 1511 entnommen.
Das Amt zu Herborn verhörte den Heimberger Kolb u. die Vorsteher von Br. über die Vor=
stellungen des Pfrs. Schmitt. Sie gaben an, sie hätten wohl dem Pfr. bei den Verteilungen der
Ländereien nichts gegeben, er habe aber auch nichts zu beanspruchen. Die Pfarrei hätte wohl
"in vorigen Zeiten" auch Grundstücke auf dem Hermannsroth gehabt, allein es wären solche
in der Folge ausgetauscht worden u. die dagegen erhaltenen in das neue Lagerbuch eingetra=
gen worden; nur das im Lagerbuch der Pfarrei stehende habe der Pfr. zu beanspruchen.
Im folg. Jahre (Juli 1784) verfügte das Konsist. zu Dill., die Gemeinde habe der Pfarrei die
seit unvordenklichen Zeiten urlos liegenden Stücke zu ersetzen und das Amt zu Herborn habe
der Pfarrei zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Pfarrei war insofern im Recht, als nur die Acker
auf Hermannsroth, nicht aber auch diejenigen des übrigen Außenfeldes ersetzt worden waren.
Die Seite 36 der Br.- Gem.- Chronik konnte nicht Zeile für Zeile abgeschrieben werden, da
dieser Teil auf dem Rand vermerkt wurde und die Zeilen zu lang waren.
|