Wohr, dß der teuffel wieder zu ihr kommen, ihr gedrohet, sie jämmerlich zu zerschlagen oder (sie) sollte ihr ein Kindt umbringen, hätte es aber gantz und zumahl nicht gethan.
Wohr, dß sie aber das gifft genommen und Kleinhenn Thöngessen ein Sau umbgebracht, hätte das gifft uf ein Mohr (Möhre) gethan, dß sie es dem schwein ingebracht.
Wohr, dß der teuffell wieder zu ihr kommen einen Herbst unter die Bäume, da sie Laub gerechet, zu ihr gesagt, du mußt mit mihr uf den tantz, daruf er sie uf dem rücken geschmieret, und seien alsobalt mit einander dahingefahren.
Wohr, dß sie da mit ihrem teuffell Huiuff getantzet und gesprungen und gebuhlet.
Wohr, dß er ihr befohlen, sie solte Johann Wellern ein Kindt mit gifft umbringen, welches sie auch gethan, hätte ihm das gifft in einer butterschnitten in ihrem eigen haus; das Kind wäre 3 tag hernacher gestorben. (bejahet es; die gemein bezeuget, dß dieses wohr sey" )
Wohr, dß sie ihr selbst eine rode Kuh umbracht mit gifft, das ihr der teuffel ufdem Rabenscheiderweg gegeben habe.
Wohr, dß sie ihr wieder aus Trieb ihres Huiuffs ein Schwartz Ochsenkalb selbst umbracht.
Wohr, dß sie uf Befehl ihres teuffels Schern Theißen Eidamen Josten vor 3 Jahren in den setzlingsgärten ein Kindt, so Johangen geheißen und 2 Jahr alt, umbgebracht mit Schwarzem gifft, so sie dem Kindt in ein brei gethan, so in einer pfan gestanden. (bejahet es tüchig).
Wohr, dß ihr teuffel Huiuff zu ihr kommen in ihre eigene scheuer, ihr befohlen, Eberts Emmersen ein pferd umbzupringen mit Schwartzem gifft, wäre gewesen gleich Rübsamen, welches sie in die Krippe vor das pferdt geworffen, davon es dan alsobalt gestorben; hätte auch damals in der scheuer mit ihr gebuhlet.
Wohr, dß sie dem burger (Reiff) eine Kuh umbgebracht, so rodt gewesen und hätte sie das gifft in die tränck vor die Kuh geworffen.
Wohr, dß sie Scheren Theißen eine schwartze Kuh umbracht und hätte ihr der teuffel das gifft in dem thiergarten in der wiesen gegeben.
Wohr, dß sie folgende persohnen uf den thäntzen, so der teuffell mit ihnen gehalten, gesehen haben, wie folgen:
- Elagen, des Alten Johanns fraw, hätte sie bei dem Büschelchen gesehen
- Weigels Anna auch daselbst
- Schörn Theissen frawen auch daselbst
- Lehnen Hoff, Henrichs Hausfrawen auch daselbst
- Schmits thilgen auch daselbst
- Raben Scheidt. Die Wöllersche. Die Zöllersche.
Hingerichtet den 30ten Oktober 1629, da sie enthauptet und zur erd bestattet worden, weil sie ohne Tortur gestanden.
Du solt kein Zauberin Leben Lassen. Kaps
Die Akten über die späteren Prozesse gegen Breitscheider Hexen haben mir nicht vorgelegen. Das Groossche Heft 4 bringt darüber auf S. 536 folgendes: "Am 7. Oktober 1631 wird Joh. Groß vernommen in einem Hexenprozeß gegen Annchen, Jakob Hirtz Ehefrau. Er sagt aus; "Die Annchen Hirtz gelte nicht nur in Breitscheid sondern auch auswärts als Zauberin. Sei noch ein jung Weib von ungefähr 24 Jahren. Die Hirtz Anna bekannte, ehe noch die Tortour begann und ward am 2. März 1632 zu Dillenburg vorm heiligen Kreuz aus sonderbarer Gnade enthauptet und dann auf dem Kirchhoff begraben." (Staats-Archiv Wiesbaden, Abt. 399, Nr. 38) - Weiter heißt es in dem Heft 4:
(Fortsetzung folgende Seite unten)
seite-379 - seite-381
von Kornelia Pelz übersetzt
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