Aus der Reformationszeit Breitscheid
Mit der Besetzung der beiden Hauptpfarrstellen im Dillenburgischen (zu Dillenburg und Siegen) mit lutherischen Geistlichen nach der "Wiederkunft" unseres Grafen vom Reichstage zu Augsburg (1530) war die Reformation in unserem Lande wohl eingeleitet, aber noch lange nicht durchgeführt. Graf Wilhelm mußte aus plitischen Gründen vorsichtig und langsam in dem begonnenen Werke vorgehen; es entsprach aber auch ganz seiner weisen Art, von allem gewaltsamen Druck und Gewissenszwang sich fern zu halten, ganz nach der Weise Luthers: nur die Wandlung von innen heraus auf Grund der Wortverkündigung könne zur Freiheit von dem äußeren menschlichen Sätzungswesen führen. Schon aus rein äußeren Gründen konnte das Neue sich nur ganz allmählich durchsetzen. Es fehlte an Geistlichen, die der Lehre Luthers rasch den Boden bereiten konnten. Luther konnte von Wittenberg aus nicht einmal allen an ihn herantretenden Wünschen auf Besetzung hochwichtiger Stellen gerecht werden. Da läßt sich denken, wie übel es auf dem platten lande noch auf Jahre hinaus mit der Besetzung der Pfarreien bestellt war. Alte Geistliche wurden auf ihren Posten belassen, wenn sie sich nur halbwegs willig zeigten. Daß sie sich noch viel mit dem Neuen vertraut zu machen suchten, wird niemand annehmen. In Breitscheid amtierte noch immer der 1495 hierher berufene Kaplan Niklas Koch. *) Er durfte im hiesigen Pfarrdienste grau werden und seine Tage vollenden. 1536 oder kurz vorher ging er mit Tod ab. Wir wissen von ihm nur, daß er ein ausführliches Register über die Einkünfte der Pfarrei Breitscheid hinterlassen hat. F) - Zu sei.
.... Zeit ..... noch kaum eine Durchdringung und Erneuerung des Lebens der Dorfleute mit den neuen Gedanken erfolgte zu sein. Es ist nicht zu erwarten und auch nicht zu beobachten. Breitscheid und seine hessischen Nachbardörfer Gusternhain und Rabenscheid liegen sich in 1530 noch unchristlicher und Mein und Dein in den Haaren als in früheren Jahren. Die Rabenscheider verjagten in diesem Jahre die Breitscheider Viehherde von einem strittigen Weideplatz und mißhandelten dabei das unschuldige Vieh derart, daß es eine zeitlang nicht ausgetrieben werden konnte. Die .... Einrichtungen der katholischen Kirche blieben auf dem Lande noch fortbestehen, auch ...... 1534 in Breitscheid noch erwähnt. In einem Berichte an die gräfliche Regierung .... Breitscheider an, die Gusternhainer hätten ihnen "unter der Messe" zwei Pferde in der Nähe des Dorfes gepfändet und weggeführt. Auch 1535 ist noch von der Meßhaltung die Rede. Es ist auch möglich, daß das Wort "Messe" noch gewohnheitsmäßig für "Gottesdienst" weiter gebraucht wurde.
Graf Wilhelm war auch unzufrieden mit dem Erfolg seiner reformatorischen Bestrebungen auf dem Lande. Er ließ 1536 eine neue Instruktion an die Pfarrer herausgeben. In der Vorrede zu derselben wird beklagt, daß "der weniger tail under euch soliches (die seitherige Kirchenordnung) biß noch mit kleinestem finger angriffen noch rechtem Auge angesehen habe." Es werde vorgegeben, die alte Kirchenordnung gebe in einigen Punkten nicht genugsamen Bericht, " die ainfaltigkait dieses Landvolcks zwüschen Westerwald und Westphalen, die nach ihrer art etwaß hartlernig, darauß zu berichten, welchs wir doch mehr euwrem unfleiß dan der wahrheit zuschreiben." Weil nun die altbetagten Prediger den angewohnten Sauerteig und die Hefe der altväterlichen Fabeln aus
*) Sein Name lautet aber 1518 (oder 1527) im Zinsregister zu Marburg "Nyclaus Rauch": "Ich Nyclaus Rauch capellanus zu breytscheyt mit samt myner nochwer dyßer armen widffrawe syet verloßen 9 albus durch unßer beden anno domini xxvij ((15) 27) post Epiphenie domini".
F) Nach Akten des St.- Arch. haben im Jahre 1534 die Gusternhainer dem Kaplan in Br. (Nikl Koch) ein Pferd auf (vermeintlicher) Gusternhainer Gerechtigkeit "Holzhauens halber" abgepfändet. Der Kaplan richtet nun die Bitte an den Beilsteiner Grafen Johann, an welchen damals das Hessische Amt Driedorf verpfändet war, ihm "Widderumb" zu solch pfanden zu verhelfen". Der Graf willfahrt der Bitte, schickt nach Driedorf an den Keller, "freundlich zu verschaffen, daß dem Capllan sein pfande sonder entgelt widderumb zugestellt" werde. (1534, Dezbr.22)
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