soltenn mir vns der altenn freyheiten gebrauchen Darumb
seint die vonn Breitscheit gewarnet gewest Ist der halber
ann E. v. vnser vnderthenig bithe vns bey vnsernn g. h. von Nas =
saw zuentschuldigenn Damit mir der altenn preuilegienn (störichte)
oder freyheiten nicht entraubt werdenn woltenn wir vnge =
sparts leibs vnnd guts vnsers geringenn vermogens zuuer =
diennen vns fleissigenn Daten mitwochen nach Jaiobi
Anno D xxxv
E. v. willi :
Gantz gemein zue Rabenscheit
Diese Rechtfertigung Schrift übersandte der Keller dem Gra =
fen in Dillenburg. Das Begleitschreiben enthält dem Sinne nach:
Wohlgeborner, gnädiger Herr! Was ich von denen von Rabenscheid
als Antwort (auf die Klage der Breitscheider) erhalten habe, füge ich hiermit zur
g. Einsichtnahme bei. Ich habe den Platz besichtigen lassen, und es hat sich erwie =
sen, daß die von Breitscheid den Hafer in das Urlosfeld (das eine Reihe von Jah =
ren brach liegen soll) gesät haben; Euer Gnaden können sich darüber bei E. g.
Rentmeister näher erkundigen. Die von Rabenscheid wären wohl geneigt,
diese ihre Antwort dem Herrn Statthalter vorzulegen, aber dies düngt mich
zur Zeit noch nicht von Nöten. Vielmehr bitte ich E. g. untertänig, "bey de =
nen vonn Breitscheid der mutwillig ilag stille zusthen g. zuuerschaffen,
sollenn disse vndersassen (von Breitscheid) zum rechtenn genugsame ange =
haltenn werdenn Gott wolle E. g. in hohenn freudenn gefristenn
Datim montagk nach Jaikobi Anno D xxxvi (1536)
E. g. vnnder : (thänigster) Martin von Thann Kelner
Ann graef zu Driedrff
Wilhelm vonn Nassaw D (illenburg)
Nachsätze welche niedergeschrieben wurden:
In einer Verordnung wird 1536 vor "fremden ausländischen durch-
wandernden Mordbrennern gewarnt; sie fänden leicht Unterschlupf, weil an
vielen Orten die Häuser gar Dachlos und verwüstet stehen.
1517 "Gelt ziynse" an die Pfarrei Herborn von einem Gut in Erbach. Item Eckenhens gutter
ist eyn bryff über do inne steyn vil gutter unde eyn wisse vor dem Bengis holtem
und eyn wisse vor dem dorn vor Erpach. Ist Heymans Hen zu Erbach montbar *) über 4
alb. 8 keße unde eyn pullum (Huhn). Item Scholn Dongis zu Breitscheit 3 alb. 4 keße
½ pullum. Item Henchen zu Amdorff der Bengers son 2 alb. 4 keße ½ pullum....
(Vermerk über die Zahlung: ) Donges (von Breitsch.) hot vordinet mit treschin (Dreschen)
6 ½ alb. Do mit hot er beizalt gelt und kesse (Käse) et pullum. (St. Archiv Marburg)
( Heute besteht noch Binches Holz bei der Neumühle. Viell. kommt der Name vom Fami =
liennamen Benger. Die Schenkung der hier genannten Wiese bei Benchens Holz geschah 1397. Siehe darüber S 22 !)
Wortkunde: "montbar" = Momper ( Über montbar (Momber) siehe unter "Sprachliches"
Seite 406 !
"Vor dem dorn vor Erpach": Erdbach hatte also ein Tor, wie auch andere Dörfer. Sie waren
mindestens eingezäunt!