|
(Seite 63)
Die Gust. wussten bei ihrem Vorgehen, daß ihre Regierung hinter ihnen stand. 1493 wa=
ren die beiden Landesherren (von Hess.u. Nass) zur Unterhandl. in Dried.zusammen. Sie sind
aber nach "viell vnderhandlung one vertragen gescheyden, hab der lantgrauff
gesaigt, er woll die von triedorff bey irm ganck vnd Instrument hanthaben"
(d.h. rechtlich schützen) Der Graf von Dill. bat, seine Untertanen bei ihren Instrumenten,
welches die ältesten seien, bleiben zu lassen, "solchs alles ist abgeschlagen worden"
1505 beschlossen die hess.u. nass. Räte (gelegentl. des Reichstags?) in Köln, dass auf Mitt=
woch nach Bartholomäi Hessen seinen Vertreter (L.v. Boyneburg) u.Nass. seine Räte in der
Aspenstr. haben sollen, "besichtigung thün vnd die Irtümb zwüschen den von gon =
sternhane vnd breytscheyt gutlich vnd entlich vertragen sollen..." Es kam aber
zu keinem "Vertragen", wie wir schon früher aus den Streitigk. in den nächsten
Jahrzehnten sahen. (S. 39-44 u. 47-50) Aus dieser Zeit liegen Zeugenaussagen vor,
die aufgenommen wurden, um den herkömmlichen Gebrauch der Aspenstrut festzustellen.
(Siehe das Jahr 1510 oben, S. 39 u. 40!) Auch Aktenband G 455 bringt dieselben, daneben
auch eine Abschrift von Aussagen nass. Zeugen.Der Abschreiber schreibt zum Schlusse:"By
dieser künt sagen stet keyn Datum noch Jarzall mehr, auch nit, wer sie verhort
oder vor wem sie ihr zügniß geben haben". Um darzutun, dass die Beholzigung
in der Asp. herkömliches Recht der Nassauer sei, sagt ein Zeuge, die Nass. hätten viel
Aspen in der Aspenstrut hauen lassen, welche zum Brennen des Kalkes verwandt wor=
den seien, womit die Kirchen zu Erdbach u.Medenb. verputzt worden seien. (Wörtlich: "Es
haben auch Nassau ine der aspenstrut viel aspen hab laissen heuwen dar vß eyn kalk
geprant dar von die kirche zue erpach vnd medenbach gepütt sien worden.")
Der Zeuge "saigt auch, man viendt ine der driedorffsen lade (=Kasten mit Urkunden,
Briefen) bericht, daß etlich schüwern (Scheuern) ine der aspenstrut gestanden sient
vff Nassawichscher erden vnd sie (sei) dorin von Nassawichschen luden (Leuten) zue
erpach vnd breytscheyt holtz gehauwen vnd huser (Häuser) dar vß gebüt worden."
Die Verbitterung zwischen Br. u. Gust. soll von dem Vorfall herrühren, der als erster
Punkt in der erwähnten Zeugenaussage beschrieben ist (G 455 Blatt 13). Der Bericht
lautet wörtlich: " A o 40 vindt man bericht mit G vertzeychent wie ine Zieten grauf=
fen philipsen von katzenelnbogen die von breytscheyt den von gonsternhan =
irn kuwe ine der aspenstrut gepfant vnd geyn hoeyer (Haiger) getrieben haben,
haben die von gonsternhan mussen vß borgen vnd dar nit meher
ine die aspenstrüt drieben dorffen (,) machten die bürn (Bauern von Gu.)
eyn vient geschrey (Feindgeschrei) lagen die mentzischen vnd andern
hern viendt zue Driedorff (,) jagten nach vnd wart kloppel (Amtmann Henn Knoppel) sein
pert mit eyner helenparte vnd der bür von ime mit eynem
pfill (Pfeil) geschossen (,) Da her syt her aller vnwill komen ist."
Ich muß es etwas verdeutlichen: In den Zeiten des (letzten) Grafen Phi=
lipp von Katzenelnbogen 1444-1479 (+ 1479) pfändeten einmal die Breitscheider Kühe
der Gusternhainer in der Aspenstrut auf Plätzen, wo den Gust. kein Recht zu=
gestanden wurde, und trieben sie nach Haiger zu. Die Gust. sollten Bürg =
schaft für den Schaden leisten und versprachen, nicht mehr in
die
|