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Die Geschichte der Herborner Häfner und ihre Verbindungen nach Breitscheid. Erdbach und Gusternhain (2)

1749/50: In Archivakten werden als Herborner Häfnermeister genannt: Henrich Wilhelm Künckler, Henrich Reß und Johann Daniel Marbach. Der Letztgenannte war aus Marburg, heiratete 1741 nach Herborn und wurde hier Bürger. Eine Werkstatt Marbach wird 1765 "vor dem Obertor" erwähnt. Johann Daniels Sohn, Johannes Philipp Marbach, heiratete 1775 nach Breitscheid und wurde hier Häfnermeister bis 1815.

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als die Landmeister den Stadtmeistern zahlenmäßig weit überlegen waren, herrschte ein starker Konkurrenzkampf unter den Häfnern. Die Meister auf dem Lande waren im Vorteil, da sie Ton, Farben und Holz näher und billiger hatten und mit ihrer Landwirtschaft besser die Zeiten schlechteren Geschäftsganges überstehen konnten. Auch Zunftfragen spielten bei Streitigkeiten, die aus den Akten zu entnehmen sind, eine große Rolle, ebenso die von den Stadtmeistern erreichte Verkaufslenkung: Anbieten der Ware auf den Wochenmärkten und Verbot des Hausierens in Stadt und Land.

1767: Die Stadtmeister erreichten bei der Regierung, dass die Zunft keine Meister vom Land mehr zulassen durfte; die Landmeister sollten aussterben, oder wie es die Zunftartikel schon 1712 geboten, nach Herborn ziehen. Aber alle Bemühungen in dieser Richtung änderten nichts daran, dass die Meister aus den Dörfern ihre große Überzahl bis zum Ende der Zunft behielten (nach Steubing 1792: In Herborn 3 Meister, in Erdbach und Breitscheid 21 Meister!).

1772: der Herborner Bürgermeister und Rat Johann Georg Eberts schreibt über das Amt Herborn an die Regierung in Dillenburg, dass die Ware der Stadtmeister meist schlechter sei als die Ware der Landmeister. Er machte den Vorschlag, die Landmeister weiter auf den Jahrmärkten verkaufen zu lassen (was damals nicht erlaubt werden sollte), um die Stadtmeister zu nötigen, bessere und billigere Ware zu liefern. Es bestanden demnach nicht unwesentliche Qualitäts- und Preisunterschiede, die den Fortgang des Handwerks in der Stadt hemmen mussten.

1775: Die drei Meister in Herborn heißen: Henrich Wilhelm Künckler, Johann Georg Schwer und Andreas Reß. Letzterer war einer der beiden Zunftmeister; zweiter Zunftmeister war einer der Landmeister aus Breitscheid.

1782: Die Spannungen zwischen Stadt- und Landmeistern waren inzwischen so groß geworden, dass die Landmeister wünschten, bei der bevorstehenden Neuregelung des Zunftwesens im Fürstentum Dillenburg eine eigene Zunft zu bekommen, was aber von der Regierung abgelehnt wurde.

1783: Das Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden enthält den "Entwurf eines Spezial-Zunftbriefes der Häfner und Pfeifenbäcker in Stadt und Amt Herborn", ausgefertigt im Haag am 11. Februar 1783 im Auftrag des Prinzen von Oranien und Fürsten zu Nassau (Wilhelm V.). In diesem Brief ist auch von "Kachelofensetzern" die Rede.

1786: Die Herborner Meister und Künckler und Schwer klagen gegen den Erdbacher Meister Christian Werner wegen Hausierens in der Stadt, das 1775 erneut verboten worden war. Obwohl der Erdbacher Häfner vorbrachte, seine Frau habe nur einmal mit einem Korb Häfnerware in Herborn verkauft, wurde er vom Amt mit zehn Gulden bestraft.

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Eine Gesellschaft hat keine Zukunft, wenn sie sich nicht an die Vergangenheit erinnert.
zitiert aus dem "Herborner Tageblatt"

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