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Misslungener Versuch eines Breitscheider Bürgers, in der "Franzosenzeit" (1812) eine Behörde zu täuschen

Im Jahre 1812, als Nassau-Dillenburg-innerhalb des Herzogtums Berg -französisch verwaltet wurde, wollte der ledige Häfner Johann Henrich Hunius aus Breitscheid, dessen Vater 1774 als Häfnermeister von Gusternhain nach Breitscheid gekommen war, nach Dierdorf im Westerwald umziehen und dort das Bürgerrecht erwerben. Dierdorf gehörte damals zum Herzogtum Nassau mit dem Regierungssitz in Ehrenbreitstein bei Koblenz am Rhein.

Wie üblich, hatte der Umzugswillige für die Aufnahme als "rezipierter Bürger" einen Vermögensnachweis zu erbringen, damit er der neuen Wohngemeinde nicht zur Last fallen würde. Dabei scheint es nicht mit rechten Dingen zugegangen zu sein, wie aus dem nachstehend wiedergegebenen Schreiben zu ersehen ist:

"Herzoglich Nassauische Regierung an Herrn Schmitz, Großherzoglich Bergischen Präfekten des Sieg-Departements.
Der Johannes Henrich Hunius aus Breitscheid, Kanton Herborn, Arrondissement Dillenburg, hat hierher um die Rezeption nach Dierdorf als Häfner nachgesucht, und will durch das anliegende Certifikat ein Vermögen von 850 Gulden bescheinigen; da aber das beigedruckte Mairie-Siegel anscheinlich falsch ist, so zweifeln Wir an der Echtheit der Urkunde und der Wahrheit des Inhalts. Wir ersuchen daher den Großherzoglichen Herrn Präfekten, darüber gefällige Nachforschung anzustellen, und Uns den Erfolg bekannt zu machen.
Wir verbleiben demselben mit der vollkommensten Hochachtung und zu angenehmen Diensten stets bereit.
Ehrenbreitstein den 18. August 1812.
Herzoglich Nassauische zur Regierung verordnete Präsident, Kanzler, Geheime und Regierungsräthe

(gez.) Unterschrift"

Am auffallendsten an dem Täuschungsversuch ist die plumpe Nachahmung des Dienstsiegels der Mairie Hörbach (siehe Abbildung) mit der Krone und der Initiale des Kaisers Napoleon, der damals Protektor der Rheinbund-Staaten war. Ganz falsch war auch die Angabe des Antragstellers, ein Vermögen von 850 Gulden zu besitzen; sein im Vorjahr verstorbener Vater ist in der Grundsteuerrolle von 1811 nur mit 5 Franken und 87 Centimes veranlagt.

Ob diese Angelegenheit dem Johann Henrich Hunius eine Strafe oder einen anderen Nachteil eingebracht hat, ist nicht bekannt. Im Jahr 1814, als die "Franzosenzeit" zu Ende war, heiratete Hunius die Tochter eines Bäckermeisters in Diez, wo sein Großvater herstammte. Nach dieser Eintragung im Kirchenbuch Breitscheid wird er hier nicht mehr genannt.

Einer Publikation von Ernst Henn im Dezember 1982 in den "Heimatblättern" nacherzählt von Manfred Thielmann, Breitscheid-Erdbach.

 

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zitiert aus dem "Herborner Tageblatt"

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