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abermals weit auß den gleißen, wiederumb ein pahr dapfferer Bauernsprügk
gefählet ". Er führt überhaupt eine drastische, bilderreiche Sprache. Hier noch einige
Beispiele: Die Breitscheider haben " den Mantel auf die andere Achsel gehangen";
oder: sie haben "wiederumb einen anderen fundt vff frischem fueß gefunden";
oder: die Breitsch. behaupten dies, um " den Nebell desto dicker und Blauer zu ma =
chen"; oder: die Breitsch. haben " von dem allen nicht eines Haars oder Nadelln
spitzen Breit Beygebracht"; oder: sie wollen etwas vorschützen und zum "schein =
deckel nehmen"; sie wollen einen andern Sattel gemacht haben; oder: das ist
"eine so große vnfug, die auch wohl ein Blinder mit einem stecken (hätte) fühlen
können"; oder: " daß auch das Letztere zur Beschonung Ihres vorwandts die farbe
nicht halte"; oder: die von den Breitscheidern gezogenen Folgerungen sind " gantz
vndt zumahl vnrichtig vndt nicht eines Nagels Breit darauff zu Bauwen sey".
"Wollen daß die Breitscheider nit verstehen, So wissen wir Keinen andern Rath,
alß die alte vndt sonst erwachsene verstendige Leute zu den A.B.C. Buben in die
Schull zurück zuschicken vndt es Beßer Lernen zu laßen".
Wie gesagt, enthält der Aktenband den Ausgang der Sache nicht. Ists zu ei =
nem Vergleich gekommen, so ist er ein magerer für Breitscheid gewesen, denn
bei der endgültigen Vermessung in den Jahrzehnten um 1800 hat Erdbach einen
langen Gebietsstreifen zwischen Breitscheid u. Gusternhain erhalten, was darauf
hindeutet, daß seine alten Ansprüche weitgehend berücksichtigt worden sind.
Der Aktenband über diesen Prozeß (B724) enthält auch (S 138) einen Teil des
Gangbuches von 1660 *), soweit die Grenze gegen Erdbach in Frage kommt. Wir fü =
gen ihn hier an, um zu zeigen, wie ungenau die Grenze damals noch verlief u.
wie umständlich sie beschrieben werden mußte. Die beigefügte Karte diene zur
Veranschaulichung.
"Heut dato den 24t. Februar ao: 1660 ist der gang zwishcen uns und den Erba =
chern gethan worden wegen des gemärck, und den anfang gemacht an dem
Mohlnrein, und scheid unser und Ihr gemärck von dem Mohlnrein der Kühetrieb
der von Erbach obenauf gehet, horterhernieder auff die Hegeheck, davon dann
über Köppell in die Heck unten ein Eichbaum, davon dannen uff den pferds =
winkell auf die Heck Eck die Ley, von der Ecken der Hecken nach biß auff die
schläffen da der bie weg auff das Drieß gehet (bei Gassen), nun als obig der
Hecken herr, da das feld und die Heck die marck scheidet bis oben auff gassen
Lochspietz ("Gassen" gehörte also damals schon den Erdbachern), von der spitze wie=
der der Hecken nach biß auff den Klapperbaum, da der weg von Erbach nach
Breidscheid gehet, davon dann über die Liedsheck, das als Heck und feld die die marck
scheidet, bis auff Ecken, von der Ecken Heck hienauff nach der Hegenheck die
auf Henckenthal her gehet, bis auff den Gödersteinheck nach der Karnbergsheck
über den Karnberg hien bis forn auff Heckeck, das als Heck und Feldt die
marck scheidet, von der Karnbergs Heckeneck biß auff die Hegenheck, die auff
der hohlen
*) Die Gangbücher verzeichneten den bei den Grenzbegängen festgestellten Verlauf
der Grenze.
aus der alten Handschrift übersetzt durch Hans Henn
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