wolle seine Frau nicht mehr so prügeln, wenn sie es nicht danach machte; er wolle in die Kirche gehen, wenn er von seinen Geschäften könnte abkommen pp. Wir warnten ihn. Bei Johann Görg Schmidt, der einen unversöhnlichen Streit mit seiner Frau hat, war nichts auszurichten mit aller unserer Bemühung. In Johann Henrich Petri Behausung bestraften wir die Frau wegen ihrer Trägheit und Unlust zu Gott und seinem Wort, worüber der gute, eheliche Mann klagte. Gott wecke sie aus ihrer Verhärtung. Johann Peter Görg und seine Frau bestraften wir wegen ihres Fluchens und übler Kinderzucht. Johann Henrich Boyl gingen wir an wegen der Conventiculn (Zusammenkünfte zum Zwecke des Branntweintrinkens.) in seinem Haus. Er sagte aber, der könne es nicht erzwingen, weil die Leute wider seinen Willen kämen. In Jost Henrich Görgs Haus bestraften wir die älteste Tochter, weil sie sich an die Mannsleute hing und immer mit des Försters Sohn Johannes ging. Andreas Werner ward sein Korndiebstahl zu Gemüt geführt, worüber er sein Leidwesen bezeugte und die Frau weinend hinwegging. In des Försters Haus konnten wir nichts ausrichten, weil es Leute sind, die gegen Gottes Wort und ihr Gewissen sich immer verhärten. In Johann Peter Görg, des Häfners, Haus verwiesen wir dem ältesten Sohn seinen Ungehorsam gegen den Vater und sein Herumlaufen mit den Weibsleuten; er versprach sich zu bessern. Was sonst noch bei dieser Visitation geschehen, bestand im Unterrichten, Vermahnen, Bestrafen, Trösten und was zur allgemeinen Erbauung dienet."
1740 sah sich der hiesige Pfarrer genötigt, eine Beschwerdeschrift ans fürstliche Konsistorium in Dillenburg einzureichen wegen der ihm zustehenden Dienste. Er schreibt darin, er könne ohne dieselben nicht bestehen, es wären aber viele Unordnungen im Ableisten derselben eingerissen, worüber er schon viele Verdrießlichkeiten, die fast nicht auszustehen wären, gehabt habe. "Keine reihe oder ordnung wollen die leuthe dulden, darüber (ich) mich manchmahlen biß Zur ermüdung und Entkräftung, ich will nit sagen biß Zur prostitution irr lauffen muß. So geht es wenn ich heu, grummet, früchte und holtz oder anders waß will gefahren haben" u.s.w.
Um zu zeigen, welche Schweifwedelei gegen die vorgesetzte Behörde ein Untergebener von damals beobachten musste, setze ich den Schluß der Bittschrift hierher:
Demüthigste Klage und Bitte
An
Die Hoch Edelgebohren, Hoch Ehrwürdige und Hochgelehrte
Wie auch HochgeEhrte Herren Geheimbde Räthe, directori
und Räthe des HochFürstlichen Consistorii
von mir
Johannes Fuchs prediger Von Breidscheid.
Das Konsistorium verfügte: "Es sollen die Heimberger an beyden orthen eine
Reyhe Zu denen Pfarrführen machen, und erforderlichenfalls auch Ehren Pfarrer Hülffe
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von Kornelia Pelz übersetzt
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