ersehen, war der gesamte Wiesengrund, der heute Grimmelwies heißt, in 1781 noch nicht gerodet. Unser Stockbuch von 1717 führt auch noch keine weiteren Wiesen aus Grimmelwies auf. Die Rodung der Grimmelwies ist aber dann um die Nächste Jahrhundertwende (um 1800) erfolgt, wahrscheinlich von 1781 ab. Der "alte Grund", (F: um 1820 umgelegt, (Sämtliche Akten über die Anlegung des alten Grundes sind noch vorhanden. Siehe Gemeindearchiv!)) so im Volksmund genannt, führt im Grundbuch den Namen "Erste Neuwies" und der Steingrund heißt dort "Zweite Neuwies". Ursprünglich nannte das Volk den neuen Wiesengrund, der jetzt "Alter Grund" heißt, "Grund", er wurde erst zum "Alten Grund", als die zweite Neuwies entstand. Der Steingrund ist Ende der 1830er Jahre gerodet worden. Beckers Philippine in Breitscheid, eine geborene Post aus Gusternhain, 1821 geboren, hat ihren Enkeln hier erzählt, daß sie sich noch erinnere, wie der Gusternhainer Weg bis in die Nähe unseres Dorfes an Wald vorbeigeführt habe. "Steingrund" hat ihn das Volk genannt von den zahlreichen Steinblöcken, wovon noch die Mauer über der Schutzhecke Zeugnis ablegt. Das Land der beiden "Gründe" wurde in gleiche "Teile" geteilt und den Ortsbürgern zugeteilt durchs Los. - Die Wiesen auf der Hub entstanden auf gleiche Weise um 1895. (1936/37 dort der Flugplatz geschaffen.)
1782. Vom Häfnergewerbe. Bittschrift "der Gemeinde Breitscheid, den von Henrich Kulmann und Nicolaus Uhl anzulegenden Häfner-Ofen" betreffend. (Am Erdbacher Weg, damals noch vor dem Dorf; 1909 errichtete dort Thielmanns Reinhard seine Werkstatt). - Der Bescheid der Landesregierung:
"Suppliuirende Gemeinde wird nochmals mit ihren unerheblichen Einwendungen ab-, der Gemeinds-Vorstand aber angewiesen, darauf zu sehen, daß von den Geschirrhändlern kein Schaden an Feldern und Gärten verübt, und ihnen des Ends auch nicht gestattet werde, des Nachts mit ihrem Vieh auf dem Feld liegen zu bleiben, wobey denn das Fürstliche Amt zu Herborn dem Vorstand alle nöthige Hilfe angedeihen zu lassen hat.
Dillenburg, den 15. Juni 1782. Fürstl. Landesregierung Hieselbst /Preuschen?
(Die Brennöfen lagen am Rande des Dorfes. Der hier in Frage stehende Platz lag damals auch außerhalb des Dorfes, denn am Erdbacher Weg stand nur Kuhlmanns Haus. Wahrscheinlich bestand die Einwendung des Gemeindevorstandes darin, daß er auf die Gefahr für die nahen Grabländer (Kläßen Gaarden) und das Feld durch das fahrende Volk der Mäckeser aufmerksam machte. Dieser Brennofen war im Jahre 1850 noch im Besitz der Familien der beiden Gründer. Der hier genannte Henrich Kulmann war mein Ur-Urgroßvater.
- Es ist anzunehmen, daß für die Häfner des Amtes Herborn die gleichen Bestimmungen maßgebend waren (bezüglich der Brennöfen) wie für die Eulerzunft von Thalheim. Das Reglement der Dillenburger Regierung für die Thalheimer vom 4. Oktober 1800 (West. Schauinsland 1926, Juni) bestimmte: "Kein Meister soll sein Geschirr binnen, sondern außer dem Wohnort, und im wohlverwahrten Ofen brennen".
- Bis um 1900, war die Häfnerei infolge der Gründung der Thonindustrie einen starken Rückgang erfuhr, waren in Breitscheid folgende Brennöfen: zwei am Schönbacherweg rechts, ehe man ans "kleine Frankreich" kommt, [das vor der Errichtung der Öfen noch nicht bestand] das "Bäuchen" am Gusternhainer Weg [jetzt Rudi Weyel], zwei Öfen am Tiergartenpfad [der eine an der Stelle des Hauses des Schneiders Robert Reeh und das "Bäuchen" rechts vom Pfad], am Neuen Hüttenweg der Ofen des Adolf Thielmann [links] und am Erdbacher Weg der alte, oben erwähnte Brennofen.)
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von Kornelia Pelz übersetzt
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