Der Hauptanteil an der Entwicklung zum Besseren wird aber stets der bewussten Erziehungsarbeit an den Menschen vorbehalten bleiben. In der Berichtszeit unserer Protokolle fast ausschließlich von der Kirche bestimmt und getragen, ist sie inzwischen zu einem guten Teile auf andere Schultern übernommen worden. In welchen Lagern sie nun auch immer geschehen mag, die Geschichte lehrt die Führer und Erzieher der Menschheit vertrauen und hoffen. Auch die Presbyterialprotokolle des Kirchespiels Breitscheid tragen zu ihrem bescheidenen Teile dazu bei und fördern die Erkenntnis: So dunkel auch die Täler sind, die die Menschheit auf ihrem langen Entwicklungesgange durchschreitet, es geht dem Licht entgegen! Die Arbeit an den Menschen trägt ihren Segen in sich, wenn sie nur auf das Gute gerichtet ist!
Zu S. 138! Verbot der Spinnstube. Presb. Prot. von 1760.
Es wurde "vorgefordert K.Wittib, welche Spinnstube gehalten haben sollte: sie versprache, solches nicht mehr zu thun." -
1772, Febr. 8. (Presb.) " Nachdem der zeitige Prediger in Erfahrung gebracht, welcher gestalten in hiesiger Gemeine hin und wider, allen Verordnungen zuwider, selbst bei einigen Ältesten, Spinnstuben gehalten wurden: als hielte er Gestern Abend von 7 Uhr an selbst ganz allein Visitation. Er fand also dergleichen Spinnstuben 1. bei den Ältesten ... Sch. 2. bei dem Heimberger und Ältesten Joh. Fesch, 3. bei ... P. s Witwe, 4. bei … Kolbin, und dann bei B. s Witwe. Diese alle erschienen daher im heutigen außerordentlichen Presbyterio. Ihr Vergehen wurde ihnen allen, sonderlich den beiden erstern, nachdrücklichst, doch liebreich verwiesen. Sie er- und bekannten es alle mit Reue und Zusage der Besserung. Presbyt. fande daher für gut, noch dismal mit der Anzeige an Höhern Ort unter dem Beding und unter Versprechung des Heimberger und Ältesten Fesch und Ältesten G. Schmit Anstand zu nehmen, dass sie dafür wolten bürgen und haften, wenn bei ihnen oder überhaupt in der Gemeine wieder Spinnstuben gehalten würden und dass sie zu dem Ende aufs schärfste darauf sehen würden. Unter welchem Beding man ihnen dann dermalen frentlich ihren Fehler vergabe.
Zu S. 183! Über die Waldblößen und ihre Bedeutung als Weideplätze. 1836
Einer Eingabe des hiesigen Schultheißen und Gemeindevorstandes an die Forstverwaltung aus Anlass einer besonderen Holzfällung zur Abtragung des Ablösungskapitals entnehmen wir folgende grundsätzliche Ausführungen. Unter Punkt 2 betont die Gemeinde, dass sie sich "unter keiner Bedingung je wieder zur Abtretung irgend einer Waldblöße verstehen kann,
a) weil die von Ackerbau und vorzüglich von Viehzucht lebende zahlreiche Einwohnerschaft Breitscheids noch zu wenig gute Weideplätze hat, indem das Ackerfeld sehr klein ist, sodass nur wenig Klee gebaut werden kann, und indem der Wieswuchs so unbedeutend ist, dass darauf nur wenig Rindvieh gehalten werden könnte;
b), dass der bedeutend große Weideplatz, die Hup genannt, wenig und schlechtes Futter immer gibt, und in ungünstigen Jahren es so spärlich gibt, dass unser Vieh neben der Beweidung der Waldblößen, die das beste und meiste Weidefutter immer geben, hungern muss.
c), dass unser Vieh auf dem großen, aber wenig schätzbaren Weideplatz, die Hup genannt, zu rauher und regnerischer Jahreszeit und in großer Sommerhitze gar keinen Schutz hat, welchen ihm aber die Waldblößen verschaffen, und wodurch es allein nach der Erfahrung un-
übersetzt von Kornelia Pelz
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