1527. Waldfrevel.
(Klageschrift der Gemeinde an den Grafen)
Wohlgeborner gnädiger Herr. Euer Gnaden tun wir Armen untertänlich zu wissen, daß uns in unserm gefreiten Wald am nächsten Sonntag zu Nacht ohngefährlich hundert und siebenzig Stämme abgehauen, welches wir am Montag nächst vergangenen gesehen und erfunden, haben wir die Glocke darum geläutet und sämtlich (und sämtlich) der Spur nachgefolget, sind wir gen Heistermergk kommen, unser Holz daselbst bei einem gut (= genannt) "schon Paulus" fanden, haben derhalb ein Pferd abgespannt, welches wir gen Breitscheid geführt, da es noch stehet und zehret. Und begehrt sein Niemand wieder, wissen nit, wie wir uns hierin halten sollen. Könnten oder mögen unsers Schadens mit erleiden, so wissen wir Niemand denn Euer Gnaden als unsern lieben Herrn anzulaufen. Darum unser untertänige durch Gottswillen Bitte Euer Gnaden wollen uns hierin gnädig raten und helfen, daß uns unser Schaden, der uns im gemelte Holz, das wir ohngefährlich vor dreißig Jahren gefriedet gewalset gekort möge werden, denn der genannte "schon Paulus" hat uns vor dieser Zeit unsre Zäun um die selbige gehend mit Wagen voll heimgeführet und sollten wir das immer von ihm leiden, daß er uns bei Nacht und Nebel (wie er itzo getan) solchen Schaden "wallen" sollte, wäre uns Armen viel zu schwer.
Mit Bitte einer gnädigen Antwort Datum Mittwochs nach Ciriaci Anno 1527.
(Staatsarchiv Wiesbaden, Abt. 171. B. 452 II. Blatt 1)
(Wahrscheinlich handelt es sich um den Waldort, der heute noch "Im naue Gefridde" heißt. Die Einfriedung des Platzes durch einen Zaun geschah wahrscheinlich zum Schutze der Baumbestände vor dem weidenden Vieh und Holzfrevlern.)
1588. Um die Walkererde.
(Früher auch Wäscherde oder Wollwebererde [1764] genannt.)
a) Beschwerdeschrift der Gemeinde an den Grafen.
Wohlgeborner Graf, gnädiger Herr. Wiewohl niemals erhört noch brauchlich gewesen, daß einer dem andern sonder Wissen und Willen in sein Gut gefallen und darin nach seinem Nutzen, Willen und Wohlgefallen handeln dürfen, jedoch seind die Biedenköpfer Wüllenweber um etlich Jahr hero uns in unsere Gemeine eingeplatzungen bei den Reppern , so nächst an den Straßen gelegen, dahin unser Vieh zu Tage und Nacht aus und ingehn müssen, eigener Tat gefallen, Löcher darin gegraben und zu ihrem Nutzen Wescherden darin gesucht und abgeholt, welches uns nicht allein des Viehs, sondern auch des wandernden Mannes halben, der daselbs in Winters und Sommerszeiten die Straßen brauchen muß, mit zu leiden stehet.
Bitten derowegen untertänig Euer Gnaden wollen zu Verhütung anders Unglücks und Schadens so durch solch Löchergraben zu Tage und Nacht Menschen und Vieh darin zustehn und begegnen möchte, nicht gestatten, daß solliche Löcher gegraben und unsere Hutplätze verwüstet werden. Wie zu Euer Gnaden wir uns dessen gänzlichen zu geschehen getroffen, warten gnädige Antwort.
Datum den 24. July anno 88 (=1588). Gemein von Breitscheid.
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von Kornelia Pelz übersetzt
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