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Der Weg einer "unterthänig gehorsamsten Vorstellung und Bitte" von Breitscheid bis Berlin und zurück

Zur Ablehnung war der Antrag jedoch noch nicht reif und es wurden zunächst zwei Gutachten eingeholt. Das erste ist am 26. September 1803 im Fürstlichen Konsistorium zu Dillenburg geschrieben und führt aus, dass "der Schullohn zu Breitscheid nach der Kompetenz-Tabelle an Frucht und Geld zusammen nur 77 Gulden und 24 Albus (l Gulden = 30 Albus) beträgt, wobei sich der Schulmeister selbst verköstigen muss".

Es sei also hieraus zu ermessen, dass es dem Antragsteller sehr zustatten kommen würde, wenn ihm durch Erfüllung seiner Bitte ein Zuschuss zu seiner kleinen Besoldung gegeben werden könnte, von der er sich freilich die benötigte Futtermenge für seine Kuh nicht beschaffen könne. Inwieweit das Gesuch in anderer Hinsicht zur Erfüllung geeignet sei, wolle das Konsistorium dem Ermessen der Landesregierung überlassen.

Dieses immerhin noch wohlwollende Gutachten nahm seinen Weg über die Fürstliche Rentkammer, konnte aber deren ablehnende Haltung nicht beeinflussen. Das "Pro Memoria" der Rentkammer vom 22. November 1803 empfahl der Regierung, bei des "Prinzen Hoheit" eine abschlägige Entscheidung zu beantragen, da einerseits von dem herrschaftlichen Heuvorrat nichts entbehrt werden könne, andererseits der Antragsteller eigenes Vermögen habe und sich außerdem mit vielen anderen Schullehrern in der gleichen Lage befinde.

Gesuch und Gutachten gingen mit einem Begleitschreiben der Landesregierung zur höchsten Instanz, dem Landesherrn: Wilhelm, Prinz von Oranien und Fürst zu Nassau, der nach dem Verlust der Niederlande an Frankreich damals auf Schloß Oranienstein bei Diez residierte, sich aber vorrübergehend in Berlin befand. Das Schreiben der Landesregierung vom 3. Dezember 1803 enthält einen Hinweis auf die damalige politische Lage, in dem es erwähnt, der Antragsteller sei nicht "ein solcher Hilfsbedürftiger, der bei der jetzt unumgänglich nötigen Einschränkung" der milden Unterstützung bedürfe.

Mitte Februar 1804 hielt der Schulmeister Johann Jost Haas in Breitscheid ein Schreiben seines Landesherrn in Händen. Es enthielt die Ablehnung seines Gesuchs in wenigen Worten:"Dieses zur Willfahrung nicht geeigenschaftete Gesuch wird hiermit lediglich in Gnaden abgeschlagen. Berlin, den 18ten Januar 1804. Wilhelm, Prinz von Orange".

***

Die Akte wurde geschlossen mit dem auf die Kopie der vorstehenden "Resolution" geschriebenen Vermerk: "Ad Acta, nachdem das Original dem Supplikanten zugefertigt worden. Dillenburg, den 14ten Februar 1804". Sechs adlige Beamte der Landesregierung haben ihr Namenszeichen daruntergesetzt !

Aus der Manuskriptsammlung des Ernst Henn nacherzählt von Manfred Thielmann, Breitscheid-Erdbach.

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zitiert aus dem "Herborner Tageblatt"

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