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Steuerzahlungen in Breitscheid im Jahre 1626 (2)

5. Das Mai-Kuhgeld
Diese Abgabe war eine reine Viehsteuer (nicht etwa Weidegeld). Für den Ort war - wie bei der Bede - ein fester Betrag angesetzt, den der Heimberger nach jedesmaliger Viehzählung auf die Rindviehhalter umlegte.

6. Das Herbst-Kuhgeld
Wie beim Mai-Kuhgeld war auch diese Zahlung eine "ständige". Breitscheid zahlte beidemal sechs Gulden.

7. Dienstgeld vom Holzfahren im Schelderwald
Hierbei handelt es sich um eine ganze oder teilweise Ablösung von früheren Fuhrleistungen mit l 1/2 Gulden je Pferd, zahlbar zur Hälfte am Petritag (22. Februar) und am Bartholomäustag (24. August). Breitscheid hatte 1626 bei der ersten Rate für 45 Pferde, bei der zweiten Rate für 44 Pferde zu zahlen.

8. Weingeld
Dieses war im Amt Herborn eine "ständige" Abgabe; wahrscheinlich eine Ablösung für Weinfahrten im Frondienst vom Rhein nach Dillenburg. In der Rechnung fällt die ungleiche Verteilung auf: Breitscheid mit 45 Pferden zahlte 3 Gulden, Erdbach mit 13 Pferden noch 2 Gulden.

9. Das Häckergeld
Untertanen, die kein Fuhrwerk hatten und weder Pferdegeld noch Kuhgeld zahlten, wurden mit 9 Albus veranlagt als Ablösung für frühere Fronarbeit mit der Hacke.

1626 gab es in Breitscheid nur zwei Häcker; vielleicht waren es Handwerker.
Rechnet man die Einzelbeträge zusammen nämlich
  1. die Bede mit 15 Gulden, 8 Albus
  2. Pferdegeld mit 7 Gulden, 12 Albus
  3. Kuhgeld mit 6 Gulden
  4. Dienstgeld mit 66 Gulden, 18 Albus
  5. Weingeld mit 3 Gulden
  6. Häckergeld mit 18 Albus,

so ergibt sich ein Gesamtbetrag von 98 Gulden und 32 Albus für die 37 Haushaltungen mit Grundbesitz und Fuhrwerk sowie die 2 Häckerfamilien. Im Mittel macht das für jeden Haushalt 2 Gulden und 16 Albus aus - ein Betrag, der etwa drei Wochenlöhnen eines Zimmermanns entsprach. Bei der Geldknappheit in damaliger Zeit war das eine spürbare Steuerleistung, da ja für Kirche und Gemeinde auch noch Abgaben und Dienstleistungen aufzubringen waren.

***

Von dieser Steuer kam auch einiges wieder nach Breitscheid zurück. Unter "Ausgaben" vermerkt der Amts-Schultheiß: "Auf meiner gnädigen Frau Befehl dem Heimberger von Breitscheid laut Zettel und Quittung für Kappeskraut gegeben 6 Reichstaler 1 Kopfstück, tut 10 Gulden". Der Empfänger hatte eigenhändig quittiert: "Bekenne ich Johann Groß, Heimberger zu Breitscheid, daß ich Ihrer Gnaden (Gräfin Katharina auf dem Herborner Schloß) achthundert Kopf Kraut verkauft, das Hundert für 3 1/2 Kopfstück (1 Kopfstück = 10 Albus), welches mir der Herr Schultheiß Conrad Kaps bezahlt und voll entrichtet hat, tut 6 Reichstaler 1 Kopfstück ".

Aus einem Manuskript von Ernst Henn nacherzählt von Manfred Thielmann,Breitscheid-Erdbach.

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zitiert aus dem "Herborner Tageblatt"

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