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Die Breitscheider Waldsteuer von 1850
Die Gemeinde Breitscheid verdankte ihren Wohlstand in der Mitte des vorigen Jahrhunderts, der es erlaubte, auf Gemeindesteuern zu verzich-ten, an jede Familie jährlich einen Klafter Holz unentgeltlich abzugeben und zeitweise die gesamte Kirchensteuer auf die Gemeindekasse zu übernehmen, größtenteils ihrem Wald. Für diesen selbst musste sie aber Grundsteuer an die herzogliche Staatskasse zahlen. Das im Staatsarchiv Wiesbaden noch vorhandene Spezialkataster aus dem Jahr 1850 über sämt-liche in der Gemarkung Breitscheid gelegenen Waldungen gibt Auskunft über die unterschiedlich genutzten Waldflächen, über deren Steuerkapitalwert und die zu zahlende Grundsteuer. Die Flächen sind berechnet nach Morgen (zu je 100 Ruten) und die Geldbeträge nach Gulden (zu je 60 Kreuzer bzw. 240 Heller).
Es waren vorhanden:
.
|
Morgen |
Ruten |
Steuerkapitalwert in Gulden |
Buchenhochwald |
1.072 |
38 |
23.590 |
Niederwald |
73 |
48 |
371 |
Nadelwald |
85 |
47 |
2.436 |
Waldblößen |
69 |
81 |
- |
Waldwege |
27 |
42 |
- |
Zusammen |
1.328 |
56 |
26.397 |
Besteuert wurden: Buchenhochwald mit rd. 22 Gulden pro Morgen, Nieder-wald mit rund 5 Gulden/Morgen, Nadelwald mit rund 28,5 Gulden/Morgen, Waldblößen und Waldwege waren steuerfrei. Die Grundsteuer betrug zu-sammen 109 Gulden, 59 Kreuzer und l Heller, das waren (für die reinen Waldflächen) im Mittel rund 4,2 Promille des Steuerkapitalwertes. Es fällt auf, dass außer Buchen keine anderen Laubhölzer genannt werden; der frühere Eichenreichtum unserer Wälder war schon längst dahin. Nadelwald war nur gering vertreten (knapp 7 Prozent); von der heute viel umstrittenen "Verfichtung" konnte man noch nicht reden. Die Fläche der Waldblößen erscheint verhältnismäßig groß; sie hatten aber damals noch Bedeutung für die Ernte von Waldheu und als zusätzliche Weide. Rund 2 Prozent der Gesamtfläche als Waldwege zu nutzen, wird als angemessen bezeichnet werden können.
Buchenhochwald gab es in den Distrikten: Breitstruth, Haine, Pfaffenrain, Kunzeloch, Buchlindenrain, Buchheistern, Gewanneholz, Reppern, Aspenstruth, Kohlhain, Hühnergestell, Haßeln, Hickenhain; Niederwald in den Distrikten: Breitstruth, Buchlindenrain, Buchheistern, Gewanneholz, Ahornstruth, Geisenbach; Nadelholz in den Distrikten: Buchheistern, Hühnergestell, Hub, Hickenhain, Rolsbach; Blößen in den Distrikten: Pfaffenrain, Hub, Hickenhain.
Die Gemeinde war belastet mit einer Lieferung von neun Klaftern (je 4 Raummeter) Buchenscheitholz an die Pfarrei Breitscheid. Für dieses Dau-errecht, das 1942 mit dem fünfzehnfachen Jahreswert abgelöst worden ist, hatte die Pfarrei im 17. Jahrhundert vier Waldstücke aus ihrem Besitz auf die Zivilgemeinde übertragen (*). Wenn die im Waldkataster von 1850 beim Distrikt Buchheistern eingetragene Verpflichtung mit dem Zusatz "576 Gulden" versehen ist, dann wird dies als deren Kapitalwert zu verstehen sein. Die Gesamtfläche der vier Waldstücke würde dann rd. 26 Morgen betragen haben.
Anmerkung: (*)
Im Pfarrbuch "Rechte und Einkünfte der Pfarrei Breitscheid 1571 - 1728" werden sie 1603 aufgeführt: "Hecken und Gesträuch. Item auf dem Hühnergestell vier unterschiedliche Holzhecken" (Hecke im damaligen Sprachgebrauch = Wald, wie heute noch in der Umgangssprache).
Einer Publikation von Ernst Henn im November 1976 in den "Heimatblättern" nacherzählt durch Manfred Thielmann, Breitscheid-Erdbach
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